Betreff
Kontrakt zwischen dem Erlanger Stadtrat und der vhs Erlangen, hier: Bezugnehmend auf die Erhöhung der Dozentenhonorare (Vorlage Nr. 43/001/2010) und Aufgabe Club International (Vorschlag KGSt-Gutachten)
Vorlage
43/002/2010
Aktenzeichen
IV/43/hbl
Art
Beschlussvorlage

Der Kontrakt zwischen dem Erlanger Stadtrat und der Volkshochschule Erlangen soll rückwirkend ab 01.01.2009 bis auf Weiteres fortgesetzt werden. Die vhs Erlangen verpflichtet sich, die Erhöhung der Dozentenhonorare und die Fortführung vom Club International aus dem vhs Budget zu realisieren, wenn dieses unverändert auf den Stand von 2009 fortgeführt wird. Erwirtschaftete Überschüsse (sowie Defizite) werden dem Sachkostenbudget der vhs Erlangen zu 100 % zugeordnet. Bisher unberücksichtigte Umlagen (Doppik) aus den zentralen Dienstleistungen, wie etwa von KommBit bleiben derzeit unbeachtet.

 


Sachbericht der Verwaltung:

1       Leitbild / Aufgabenverständnis der vhs Erlangen

1.1              Die vhs Erlangen ist für die Stadt

  • ein Standortfaktor, indem sie ein lebensbegleitendes allgemeines, kulturelles, gesellschaftspolitisches und beruflich orientiertes Weiterbildungsangebot vorhält,
  • ein Wirtschaftsfaktor, indem sie berufliche Kompetenzen vermittelt, die Wiedereingliederungschancen von sozial und beruflich Benachteiligten ins Arbeitsleben erhöht,
  • ein Zukunftsfaktor, indem sie gesellschaftliche Entwicklungen aufgreift, zur Mitgestaltung und Diskussion anregt und entsprechende Kompetenzen für die weitere Lebensbewältigung anbietet,
  • sozialintegratives Bildungszentrum, in welchem Menschen unterschiedlicher Herkunft und Lebenssituationen gefördert werden und sich miteinander verständigen,
  • individueller Erfahrungs- und Erlebnisraum, der Orientierung und Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht.

 

1.2              Auftragsgrundlage

Bayer. Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (EBFöG), Gemeindeordnung, Satzung und Benutzungsordnung der vhs Erlangen.

 

2       Produkte der vhs Erlangen

2.1     Beschreibung der Produktpalette

Planung, Angebot, und Durchführung von Kursen, Seminaren, Lehrgängen, Einzelveranstaltungen und Auftragsmaßnahmen.

 

2.2     (Produkt)Leistungsumfang

·         Kurse, Seminare usw. planen, anbieten und durchführen,

·         Qualifizierung von Kursleiter/innen,

·         Teilnehmer/innen- und Kursleiter/innenverwaltung (Anmeldungen, Entgeltabwicklung, Honorarverträge usw.),

·         Berufs- und sprachenbezogene Prüfungsabschlüsse,

·         Bildungsberatung,

·         Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Semesterprogrammheft, Internetauftritt, Arbeitsprogramm),

·         Maßnahmen zur Qualitätssicherung (EFQM),

·         Jahresabrechung nach EBFöG,

·         Aufbereiten der Kurs- und TN-Daten für die Landesstatistik Bayern.

 

3       Budgetplanung (vorbehaltlich der endgültigen Budgetabrechnung 2009)

 

Bezeichnung

Ergebnis
2009

Ansatz
2010

Einnahmen SKO (gesamt)

1.756.000

1.251.000

Ausgaben SKO
(gesamt)

1.500.000

1.104.000

 

4       Berichtswesen und Controlling

Die Volkshochschulleitung verpflichtet sich, jeweils zum Jahresabschluss, dem Stadtrat einen Bericht mit den aktuellen Kenn- und Budgetzahlen im Kultur- und Freizeitausschuss vorzulegen. Es werden darin die jährlichen Maßnahmen zum Erreichen der festgelegten Kennzahlen aufgeführt und erläutert. Weiterhin gilt das Controlling des Amtes für Statistik und Controlling.

 

5        Erweiterte Handlungskompetenzen für die vhs-Leitung

5.1     Personalbereich

Für einzelne Projekte kann zeitlich begrenzt zusätzliches Personal eingestellt werden. Engpässe im Verwaltungsbereich können durch zusätzlich befristetes Personal aufgefangen werden. Voraussetzung ist, dass die Finanzierung der zusätzlichen Personalkosten aus dem Sachkostenbudget erfolgt. Der Stellenplan bleibt davon unberührt, die Budgetierungsregeln zu den Personalkosten können daher auch unverändert weitergelten. Es geht hauptsächlich um die Vergabe von Stundenkontingenten in Form von 400-EUR-Kräften.

 

5.2     Gebühren- und Honorargestaltung

Die vhs wird in eigener, überprüfbarer Kosten- und Leistungsverantwortung geführt, d.h. auch, die vhs-Leitung kann selbständig Honorarsätze bestimmen und über Teilnehmerent-gelte und über Rabattgewährungen innerhalb der vorgegebenen Benutzungsordnung selbständig entscheiden.

 

6       Kontraktbeschließung

Dieser Kontrakt wird durch den Stadtrat beschlossen und ist für das Handeln der vhs verbindlich. Die jährliche Überprüfung des Kontrakts durch ein entsprechendes Berichtswesen und Controlling gewährleistet eine zeitnahe Steuerung bzw. mögliche Korrektur der mittelfristigen Planungszahlen.

 

 

 


Anlagen: