Das Bauvorhaben wird nicht befürwortet.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
1
Bebauungsplan: |
2
138 / südl. Grundstücksteil nach § 34 BauGB zu beurteilen |
Gebietscharakter: |
Allgemeines Wohngebiet (WA) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Bestehendes
Gebäude liegt im nördlichen Grundstücksteil „von der Bebauung freizuhaltende
Grundstücke und Grundstücksteile, welche nur gärtnerisch oder
landwirtschaftlich genutzt werden dürfen“ |
Ortsbesichtigung: |
ja |
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf die in gleicher
Sitzung aufliegende Vorlage zu einem weitergehenden Antrag (Abbruch) wird
hingewiesen.
Die Bauherren
beabsichtigen, das bestehende Gebäude in drei vertikal gegliederte Wohneinheiten
aufzuteilen. Das vorhandene Wabendach soll zu Wohnzwecken ertüchtigt werden. An
der östlichen Wohneinheit ist in südlicher Richtung eine ein- bzw. zweigeschossige
Erweiterung geplant. Gegenstand dieses Antrags auf Vorbescheid ist die Klärung,
ob dies planungrechtlich zulässig ist.
Das Gebäude
Hindenburgstraße 48 a ist aus architekturgeschichtlichen und künstlerischen
Gründen ein Baudenkmal gemäß Art. 1 Denkmalschutzgesetz.
Die Villa ist im
Stil der 60 er Jahre gebaut, eine Architektur, die durch reine geometrische
Körper und das sichtige Baumaterial, im besonderen Formbeton, bestimmt ist.
Der Bau von 1966/67
fällt durch seine außergewöhnliche Gestaltung auch im zeitgenössischen
Villenbau auf. Es handelt sich um eine mehrgliedrige Anlage mit Flachdächern,
die von einem offenen Wabendachaufbau „bekrönt“ wird. Hier wurden moderne
Architekturelemente und Konstruktionen in freier Form zusammengeführt und
zusammen mit künstlerisch gestalteten Elementen von Herbert Martius zu einer
einzigartigen Villa kombiniert. Im Entwurf der Villa wird zudem durch
Verglasungen und bewusst gestaltete Freibereiche auf die umgebende Landschaft
eingegangen.
Als Zentrum des
dreigliedrigen Gebäudes zeigt sich der mittig angeordnete und großzügig
aufgeglaste Wohnraum im Hauptgeschoss, der durch Wandscheiben von den baulich
untergeordneten Aufenthaltsräumen (in den angrenzenden beiden Kopfbereichen)
abgetrennt wird. Dieser zentrale Raum wird durch diese Einfassung von der
kleingliedrigen und massiven Struktur in den Kopfbereichen, in seiner
Großzügigkeit und Offenheit bewusst betont und inszeniert. In dem Gebäude zeigt
sich so ein modernes, repräsentatives Wohnen.
Der Grundriss, d.h.
die Lage und Größe der Räume innerhalb eines Gebäudes, ist immer eine Ableitung
aus den zur Bauzeit üblichen Lebensgewohnheiten und nutzungsbedingten Anforderungen.
Dem Grundriss kommt demzufolge bezüglich der Denkmalrelevanz die gleiche
Bedeutung zu wie z.B. der Fassade. Er ist daher für die historische
Aussagekraft des Gebäudes in seiner Gesamtheit zu erhalten.
Bei der geplanten
vertikalen Dreiteilung des Gebäudes geht die bewusst gestaltete Grundrissanordnung
mit seinem Wohnkern verloren. Der großzügige Villencharakter wird somit
zugunsten eines Reihenhaustypus aufgegeben. Die beabsichtigte Wohn- und
Raumqualität des Architekten ist dann nicht mehr erlebbar. Die Zerstückelung
des Grundrisses hat eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Baudenkmals
zur Folge.
Das Hauptaugenmerk
der Denkmalpflege liegt bezüglich des Grundrisses auf dem Hauptgeschoss. Eine
Unterteilung des Kellergeschosses wäre demnach vorstellbar. Die geplante
Einhausung des Wabendaches mit Glas sowie ein Anbau sind aus Sicht der Unteren
Denkmalpflege grundsätzlich möglich, aber im Zusammenhang mit der in dieser
Form geplanten Dreiteilung aus den oben genannten Gründen abzulehnen. Eine
horizontale Teilung des Gebäudes könnte aus Sicht der Verwaltung, auch unter
denkmalfachlichen Gesichtspunkten, hingenommen werden.
Der Anbau liegt entsprechend der Plandarstellung vollständig innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Er fügt sich städtebaulich gem. § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung wird durchgeführt.
Anlagen: Lageplan