1. Das Gesamtbudget (die Gesamtbudgethöhe) 2010 für das Amt
31 wird vorbehaltlich der Haushaltsberatungen begutachtet.
2. Das Arbeitsprogramm 2010 des Amtes 31 wird unter Berücksichtigung des noch festzustellenden Budgets inhaltlich beschlossen.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Umsetzung der Programmplanung wie im Arbeitsprogramm dargestellt.
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
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3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Vollzug und Umsetzung rechtlicher Normen, Beratungen, Informationen, Öffentlichkeitsarbeit, Natur- und Landschaftspflege, Gewässerpflege und –unterhaltung (Gewässer III. Ordnung)
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!
Sachbericht:
Nach Erstellung des Arbeitsprogramms (Stand 17.09.2009) wurde mit Amt 61 vereinbart, dass Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung für die Bereiche Immissionsschutz und Naturschutz künftig von Amt 31 in Auftrag gegeben werden. Hierfür sind im Budget des Amtes 31 keine Mittel vorgesehen. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Einzelfall, z.B. im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses beantragt
Anlagen: