Im
KGSt Gutachten vom 08.01.2010 – Wirkungsorientierte Haushaltskonsolidierung in
der Stadt Erlangen – wird vom Liegenschaftsamt unter Vorschlag 52 die
Ausweitung des Bebauungsplanes E 381 zur Entwicklung weiterer Wohnbauflächen
dargestellt. Das Einsparpotenzial soll 798.000 € einmalig in 2011 betragen.
Dieser
Vorschlag wird von Amt 61 aus städtebaulicher und landschaftsplanerischer Sicht
abgelehnt, da folgende stichhaltige Gründe gegen eine Ausweitung des
Bebauungsplangebietes und das o.g. Einsparpotenzial sprechen:
§ Bauleitplanung: im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Fläche als Wald dargestellt
und im Weiteren als Außenbereich gem. § 35 BauGB zu beurteilen.
§ Topographie: stark bewegtes von der Straße nach Westen abfallendes Gelände
§ Erschließung: die
verkehrl.
und abwassertechnische Erschließung fehlt, teilweise nur bedingt herstellbar
§
Schallimmissionsschutz -
Verkehr: im Einwirkungskreis der Staatsstraße ist ohne
Weiteres ein gesundes Wohnen nicht möglich
§
Schallimmissionsschutz –
Gewerbe: potenzielle Nutzungskonflikte mit best. Gewerbegebiet (Fa.
Rehau, B-plan E 286) sind zu erwarten und dessen Gebietserhaltungsanspruch
§ Altlasten u. Boden: die Erweiterungsflächen
liegen geschlossen auf einer ehem. Bauschuttdeponie (Verfüllungszeiträume sind
zwischen 1960-1972 und 1985-1986), Intensität der Bodenverunreinigungen unklar.
§ Standsicherheit: Gründungsmöglichkeiten für
Gebäude, Straßen und Kanal sind fraglich bzw. ggf. nur mit hohem Aufwand
herstellbar.
§ Waldbestand: Flächen sind Teil des landschaftsbildprägenden Waldsaumes der
Regnitzauen und Wald gem. BayWaldG
§ Landschaftsschutz: Flächen sind Bestandteil des
LSG Regnitztal
§
Artenschutz (SaP): das
Vorkommen speziell geschützter Arten nach EU Recht ist nicht auszuschließen
§ Liegenschaften: Inanspruchnahme weiterer
städtischer Flächen (mind. 7.000 m²) für Ausgleich nach BayNatSchG und BayWaldG
notwendig.
§ Wirtschaftlichkeit und
Entwicklungskosten: Aufgrund der umfangreichen notwendigen Bauleitplanverfahren
einschließlich aller erforderlicher Gutachten und sonstigen Regelungen kann zum
gegenwärtigen Zeitpunkt weder in Aussicht gestellt werden, dass die
Bauleitplanverfahren erfolgreich abgeschlossen werden, noch dass die avisierten
Erlöse in der genannten Höhe erzielt und dem Haushalt im Jahr 2011 zugeführt
werden können.