Betreff
Bewirtschaftung der Amtsrücklage hier: Anfrage von Frau Stadträtin Grille in der SGA-Sitzung vom 11.11.2009
Vorlage
50/001/2010
Aktenzeichen
V/50/VOA - 86 2249
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die Anfrage von Fr. Stadträtin Grille aus der SGA-Sitzung vom 11.11.2009 ist damit beantwortet.

 

 

 

Sachverhalt

 

Zur Finanzierung weiterer, unerwartet eingetretener Mehrkosten beim Neubau des Erlanger Frauenhauses in Höhe von 40.000 € hatte die Verwaltung in der SGA-Sitzung am 30.9.2009 einen Deckungsvorschlag unterbreitet, der vom SGA einstimmig gebilligt wurde. Dabei hatte die Verwaltung darauf verzichtet, den Kämmerer um eine entsprechende Mittelbereitstellung zulasten des städtischen Haushalts zu bitten. Vielmehr hatte das Sozialamt angeboten, die Gesamtsumme – in Abweichung zum SGA-Beschluss über die Verwendung des Budgetergebnisses 2008 – komplett zulasten der Amtsrücklage des Sozialamtes zu finanzieren.

 

Aus diesem Vorgang schloss Frau Stadträtin Grille, dass es offenbar einen „Geheimtopf“ des Sozialamts gebe, von dem die Stadträte keine Kenntnis hätten und der in keinen Haushaltsunterlagen auftauche. Es könne aber nicht angehen, dass das Sozialamt über „Geheimtöpfe“ in derartiger Größenordnung verfüge, ohne dass die Stadträte davon Kenntnis hätten. Sie forderte deshalb von der Verwaltung, dass ab sofort in jeder SGA-Sitzung eine Information über den aktuellen Stand dieses „Geheimtopfes“ des Sozialamts gegeben werde.

 

Die Vorhaltungen von Frau Stadträtin Grille werden von der Verwaltung als sachlich falsch und als in höchstem Maße unberechtigt entschieden zurückgewiesen. Denn es handelt sich zum Einen weder um einen „Geheimtopf des Sozialamtes“, noch kann zum Anderen eine Rede davon sein, dass die Stadträte darüber keine Kenntnis hätten. Beides trifft nachweislich nicht zu:

 

Es handelt sich um die Budgetrücklage, die für jede Dienststelle (nicht nur für das Sozialamt) existiert und in die vom Stadtrat ein eventuelles, positives Budgetergebnis des Vorjahres übertragen wird. Dies ist im vergangenen Jahr durch Stadtratsbeschluss vom 27.5.2009 erfolgt. Darüber hinaus muss vorher durch Beschluss des zuständigen Fachausschusses die geplante Mittelverwendung aus der Budgetrücklage gebilligt werden. Dies ist im vergangenen Jahr durch SGA-Beschluss vom 6.5.2009 erfolgt. Frau Stadträtin Grille ist Mitglied in beiden Gremien, so dass keine Rede von einem „Geheimtopf“ und auch keine Rede davon sein kann, die Stadträte hätten hiervon keine Kenntnis – zumal jedes Jahr in den Haushaltsunterlagen der Kämmerei über den Stand der Budgetrücklagen aller Dienststellen berichtet wird (siehe in den Unterlagen der heutigen Sitzung: Vorschlag der Kämmerei zum Grundsatzbeschluss Ergebnishaushalt 2010).

 

Im Gegenteil musste die Bereitstellung der 40.000 € aus der Amtsrücklage zur Abdeckung der Mehrkosten beim Neubau des Frauenhauses zwingend dem SGA zur Beschlussfassung vorgelegt werden, da sie von der ursprünglich vom SGA beschlossenen Mittelverwendung aus der Budgetrücklage abweicht. Dies verdeutlicht die nachfolgende Gegenüberstellung der, vom SGA am 6.5.2009 beschlossenen Mittelverwendung für das positive Jahresergebnis 2008 mit den, bis Jahresende 2009 tatsächlich vorgenommenen Buchungen in der Amtsrücklage des Sozialamtes:

 

Bestand der Amtsrücklage aus 2007

38.617,32 €

 

+ Übertrag aus Jahresergebnis 2008

281.167,--  

 

Bestand der Amtsrücklage am 27.5.2009

319.784, 32 €

 

 

 

 

 

Mittelverwendung lt. SGA v. 6.5.09

Buchungen bis 31.12.2009

Mehrkosten Neubau Frauenhaus lt. Eilverfügung des Oberbürgermeisters vom 24.7.2008

 

176.167,- €

 

176.167,- €

Zuschuss Eingliederungsmittel GGFA

25.000,- €

25.000,- €

Teilweise Neumöblierung der Wöhrmühle

30.000,- €

27.930,04 €

Fenstererneuerung in den Verfügungswohnungen Bayreutherstr. 68

 

20.000,- €

 

14.573,78 €

FN-Funkanlage für Schwerhörige im Ratssaal

10.000,- €

5.789,99 €

Möblierung Büros Seniorenbetreuerinnen

10.000,- €

2.000,- €

Fortbildungskosten

unbeziffert

nicht benötigt

Supervisionskosten

unbeziffert

1.234,98 €

Öffentlichkeitsarbeit i. Bereich Senioren/Behinderte

unbeziffert

11.331,79 €

Übertrag Seniorenreisen

unbeziffert

nicht benötigt

Kosten Sozialbericht

unbeziffert

4.622,- €

Technische u. sonst. Ausstattung des Sozialamtes

unbeziffert

205,- €

Weitere Mehrkosten Neubau Frauenhaus

nicht vorgesehen

40.000,- €

 

 

 

Stand der Amtsrücklage am 31.12.2009

10.929,74 €