1. Der Erhöhung des städtischen Anteils an den Kosten in Höhe
von 29.567 € (netto) für den
Um- und Anbau des Pfarrhauses der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Markus zur
Schaffung von insgesamt zwei
Hortgruppen wird zugestimmt.
2. Die notwendigen Finanzmittel sind vorbehaltlich der
Haushaltsberatungen, wie im Zielfeld
Ressourcen dargestellt, bereit zu
stellen.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Um- und Anbau des Löhe-Kinderhortes der Ev. Kirchengemeinde St. Markus soll, wie per Stadtratsbeschluss am 10. Dezember 2009 beschlossen, durchgeführt werden.
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Verbesserung der Betreuungssituation für Schulkinder im Bereich der Adalbert-Stifter-Schule und im Röthelheimpark (s. StR vom 10. Dezember 2009)
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Umwandlung der provisorischen Hortplätze und Schaffung von zusätzlichen 25 Hortplätze mit Hilfe von FAG-Fördermitteln
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
vorauss.
581.184 € |
bei
IPNr.: 4648.0 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
140.000 € davon 70.000 € Einnahmen aus
kindbezogener Förderung durch das Land € |
bei
Sachkonto: SK 530101 |
Korrespondierende
Einnahmen |
vorauss.203.414 € |
bei
Sachkonto: 365D610 |
|
Haushaltsmittel sind auf Haushaltsmittel sind im Finanzhaushalt 2009
unter Nr. 365D880 in Höhe von 200.000 € vorhanden. Die fehlenden Mittel in Höhe
von 381.184 € sind 2010 zur Verfügung zu stellen. Der staatliche Anteil muss
von der Stadt Erlangen vorfinanziert werden, so dass sich die im Zielfeld
Ressourcen unter Investitionskosten genannte Summe i.H.v. 581.184 € ergibt.
Die Gesamtkosten für die beiden Hortgruppen
betragen laut Kostenschätzung 817.283 €
Die förderfähigen Kosten[1]
betragen voraussichtlich 871.775
€
Finanzierung
Förderanteil der Stadt Erlangen 377.769
€
Förderanteil Staat 203.414
€
Eigenanteil des Trägers 236.100
€
Summe: 817.283
€
Gegenüber dem Antrag im StR vom 10. Dezember 2009 ergibt sich eine
Erhöhung des städtischen Anteils um 29.567 €. Die Umstände, die zu dieser
Erhöhung geführt haben, werden im folgenden Sachbericht erläutert.
Sachbericht
Die Pläne für den Um- und Anbau des Löhe-Kinderhortes wurden am 29.
Oktober 2009 bei der Regierung von Mittelfranken mit dem Träger, dem
Architekten und Vertreter/innen des Jugendamtes vorbesprochen. Der Um- und
Anbau wurde seitens der Regierung als eine von den beiden bestehenden Hortgruppen
unabhängige Maßnahme angesehen. Diese Feststellung hat Auswirkungen auf die
Berechnung der förderfähigen Flächen. Grundsätzlich bestanden keine
Einwendungen gegen die Pläne, einige Empfehlungen hinsichtlich äußerer
Gestaltung und Funktionalität der Räume wurden gegeben.
Im Vorfeld des Stadtratsbeschlusses wurde eine baufachliche und
wirtschaftliche Prüfung des Vorhabens durch Amt 24 durchgeführt. Hierbei wurden
in einer ersten Stellungnahme Bedenken hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des
Umbaus geäußert und angeregt zu prüfen, ob Abriss und Neubau günstiger seien.
Nach Prüfung durch das Bauaufsichtsamt, Untere Denkmalschutzbehörde, wurde mit
Mail vom 23. Dezember 2009 mitgeteilt, dass das ehemalige Pfarrhaus ebenso wie
die Kirche unter Denkmalschutz steht. Die Frage eines Abrisses statt des Umbaus
steht daher nicht weiter zur Diskussion. Derzeit wird noch geprüft, ob
Einzelpositionen des Umbaus der Höhe nach angemessen sind.
Träger und Architekt erhielten im Vorfeld des Stadtratsbeschlusses zur Vorbereitung
des FAG-Antrages eine Übersicht mit den vorzulegenden Unterlagen sowie die
baufachliche und wirtschaftliche Stellungnahme vom städtischen
Gebäudemangement. Am 16. Dezember 2009 wurden dem Jugendamt gegenüber den bei
der Regierung von Mittelfranken vorgelegten Pläne veränderte Pläne eingereicht.
Die Pläne haben teilweise Empfehlungen der Regierung hinsichtlich der
Funktionalität der Räume aufgegriffen, mit der Konsequenz, dass im
Altbaubestand größere Eingriffe vorgenommen werden, gleichzeitig aber die
anrechenbaren Flächen im Neubau höher ausfallen. Dies hat Auswirkungen auf die
förderfähigen Kosten. Obwohl die Gesamtkosten sich gegenüber der ursprünglichen
Planung nicht verändert haben, erhöhten sich die förderfähigen Kosten um 45.489
€ mit der Konsequenz einer um 29.567 € höheren Anteils der Förderung durch die
Stadt und um 15.922 € höheren Anteil an staatlicher Förderung. Die Eigenmittel
des Trägers reduzieren sich dadurch in entsprechender Höhe.
Die verbesserte Funktionalität der Räume durch die neue Planung ist aus
fachlicher Sicht sinnvoll. Darüber hinaus gibt es derzeit keine Alternative zur
Sicherstellung der Schulkindbetreuung in diesem Sprengel.
Der Träger hat Anfang Januar 2010 den Bauantrag gestellt. Das Jugendamt
hat parallel dazu den Antrag mit der neuen Kostenberechnung bei der Regierung
eingereicht und auf die Dringlichkeit der Bearbeitung des Antrags hingewirkt.
[1] Der Anbau wird pauschal nach Fläche gefördert; dadurch können die förderfähigen Kosten über den tatsächlichen Kosten liegen.
Anlagen: