Betreff
Jahresüberschuss Sparkasse geht an Stadt für gemeinnützige Zwecke Fraktionsantrag Nr. 311/2009 der Fraktion Grüne Liste vom 01.12.2009
Vorlage
13-2/007/2010
Aktenzeichen
OBM/bsc-2200
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2.    Der Fraktionsantrag Nr. 311/2009 Grüne Liste vom 01.12.2009 ist damit abschließend bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit dem Fraktionsantrag soll erreicht werden, dass ab dem Jahr 2010 der größtmögliche Teil des Jahresüberschusses der Zwecksverbandssparkasse Erlangen an das Verbandsmitglied Stadt Erlangen für gemeinnützige Zwecke gem. § 21 SpkO abgeführt wird.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In dem Fraktionsantrag wird deshalb beantragt, „die Mitglieder des Erlanger Stadtrates im Verwaltungsrat des Zweckverbandes der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen anzuweisen“ entsprechende Anträge zu stellen und abzustimmen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Es trifft zu, dass gem. § 21 Abs. 3 SpkO ein verbleibender Jahresüberschuss auch „an die Verbandsmitglieder für gemeinnützige Zwecke abgeführt“ werden kann. Dies empfiehlt sich jedoch nicht aus steuerrechtlichen Gründen. Es würde sich um eine Gewinnausschüttung handeln, die zu versteuern wäre. Es käme deshalb nur noch ein um die Steuern verminderter Betrag bei den jeweiligen Empfängern für die im Gesetz vorgeschriebenen gemeinnützigen Zwecke an. Das liegt nicht im Sinne der Stadtverwaltung und des Stadtrates und insbesondere nicht der bedachten Empfänger.

Es soll deshalb die bisherige Praxis beibehalten werden, dass die Sparkasse über ihren Vorstand die Entscheidungen über die Verwendung des verbleibenden Jahresüberschusses im Rahmen gemeinnütziger Zwecke trifft.

 

Die beantragte Anweisung der Mitglieder des Stadtrats im Verwaltungsrat der Sparkasse wäre - anders als bei Verbandsräten in Zweckverbänden - aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

0 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

0 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

0 €

bei Sachkonto:

Folgekosten

0 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

0 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 311/ 2009 der Fraktion Grüne Liste vom 01.12.2009