Stellungnahme zu dem o.a. Fraktionsantrag (s. Anlage)
Dem Antrag, dass die Position 541.701 (Grunderwerb für Straßenbau) um 400.000 € gekürzt wird und im Gegenzug die Position 548.320 (Grunderwerb Stadt-Umlandbahn) um die entsprechende Summe erhöht wird, kann aus Sicht der Verwaltung nicht entsprochen werden.
Wie aus der Investitionsbeschreibung ersichtlich (vgl. Haushaltsentwurf 2010, S. 539) werden die im HH-Entwurf eingestellten Mittel zum größten Teil für den Grunderwerb der für die Unterführung des Brucker Bahnhofes erforderlichen Flächen benötigt. Ein Vertrag mit entsprechenden Ankaufsrechten wurde bereits 2006 geschlossen. Der endgültige Grunderwerb wird 2010 erfolgen. Auch der Beginn der Baumaßnahme ist für 2010 vorgesehen.
Nur ergänzend wird darauf hingewiesen, dass grds. ein
Grunderwerb nur dann durchgeführt werden sollte, wenn eine (Bau)Maßnahme bzw.
Realisierung eines Projektes in unmittelbarer Zukunft bevorsteht. Dies ist jedoch bei der STUB nicht der Fall.
Bei der letzten Standardisierten Bewertung der Verbindung Nürnberg - Erlangen
(2005)konnte nur ein Nutzen-Kosten-Faktor von 0,19 bzw. 0,3 erreicht werden,
während für eine Förderfähigkeit ein Wert von mindestens 1,0 erforderlich wäre.
Bei der aktuell geplanten neuen Untersuchung eines T-Netzes wurde die
vorgesehene STUB-Trasse im Stadtgebiet Erlangen von einer Bürgerinitiative in
Frage gestellt und alternative Trassenvarianten vorgeschlagen, deren Auswirkungen
jedoch für die Nachbargemeinden und die angestrebte Reduzierung des IV noch zu
bewerten sind. Die potentiellen Trassen sowie die Förderfähigkeit eines
STUB-T-Netzes sind also noch nicht geklärt, der Grunderwerb somit nicht
möglich.
Die Abstimmung erfolgt anhand des Abstimmungsskriptes. Der Antrag ist durch die Abstimmung bearbeitet.