Betreff
Freigabe der Fußgängerzone (FGZ) Hauptstraße für den Radverkehr, Antrag Nr. 128 / 2009 der Grünen Liste Stadtratsfraktion vom 7.4.2009
Vorlage
321/002/2009
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage

Alternative A:

1.      In der Fußgängerzone Hauptstraße zwischen Henkestraße und Wasserturmstraße/Heuwaagstraße ist der Radverkehr ohne tageszeitliche Einschränkung probeweise für 6 Monate (1.3. – 31.8.2010) zuzulassen.

2.      Nach Abschluss des Probelaufs ist dem Ausschuss erneut zu berichten und über eine endgültige Festlegung zu beschließen.

3.      Der Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion vom 7.4.2009 Nummer 128 / 2009 ist damit bearbeitet.

oder

Alternative B:

1.      In der Fußgängerzone Hauptstraße zwischen Henkestraße und Wasserturmstraße/Heuwaagstraße ist der Radverkehr während der Lieferverkehrszeiten (18:30 Uhr – 10:30 Uhr) probeweise für 6 Monate (1.3. – 31.8.2010) zuzulassen.

2.      Nach Abschluss des Probelaufs ist dem Ausschuss erneut zu berichten und über eine endgültige Festlegung zu beschließen.

3.      Der Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion vom 7.4.2009 Nummer 128 / 2009 ist damit bearbeitet.

oder

Alternative C:

Radverkehr wird in der Fußgängerzone Hauptstraße zwischen Henkestraße und Wasserturmstraße/Heuwaagstraße wird nicht zugelassen.

 


1.      Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Entzerrung der problematischen Situation mit viel Konfliktpotential im Bereich der Radwegachse Kammerstraße – Apothekergasse – Halbmondstraße – Apfelstraße.

Bessere Erreichbarkeit der Geschäfte in der Fußgängerzone Hauptstraße mit dem Fahrrad und den damit verbundenen positiven Auswirkungen für den Einzelhandel.

Gewinnung von Erkenntnissen für die Entscheidung nach Ablauf des Probelaufs.

1.      Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zeitlich uneingeschränktes (Alternative A) bzw. auf Lieferverkehrszeiten eingeschränktes (Alternative B) Zulassen des Radverkehrs in der Fußgängerzone Hauptstraße mittels ergänzender Beschilderung.

2.      Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zulassen des Radverkehrs mittels Beschilderung

3.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 

Mit Schreiben vom 7.4.2009 beantragt die Grüne Liste Stadtratsfraktion die Fußgängerzone Hauptstraße für den Radverkehr zu den Abendstunden und an den Feiertagen freizugeben. Begründet wird der Antrag mit dem hohen Konfliktpotential im Straßenzug Kammerer-, Halbmond- und Apfelstraße auf Grund der vorhandenen Außenbewirtschaftung insbesondere abends und an Feiertagen. Bezüglich näherer Begründung wird auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag verwiesen.

Für die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses am 21.7.2009 wurde eine Mitteilung zur Kenntnis vorbereitet, die zum TOP erhoben und diskutiert wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt für den UVPA im September eine Beschlussvorlage zu fertigen. In der Sitzung am 15.9.2009 wurde die Verwaltung gebeten, die Sitzungsvorlage im Januar 2010 erneut einzubringen, damit dort über die Zeiträume der Freigabe der Fußgängerzone und über den Beginn der Testphase ab März abgestimmt wird (Anlage 2).

Da es aus Sicht der Verwaltung auch tagsüber im Bereich der Radwegachse insbesondere in der Kammererstraße zu Konfliktsituationen mit Gefährdungen und Behinderungen von Fußgängern und Radfahrern kommt, hat das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt die städtischen Fachdienststellen und die Polizei mit der Bitte um Stellungnahme sowohl zu einer Freigabe in den Abendstunden bzw. Feiertagen als auch zu einer durchgehenden Freigabe der FGZ für den Radverkehr gebeten.

1       Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:

1.1   Polizei

Die Polizei weist darauf hin, dass während der im Jahr 2008 erfolgten Umbaumaßnahmen in der Apfel- bzw. Halbmondstraße, die eine wichtige Radachse in Nord-Süd-Richtung darstellen, der Radverkehr komplett über die Hauptstraße geführt wurde. Trotzdem konnte aus polizeilicher Sicht keine Zunahme des Unfallgeschehens bzw. kein Anstieg von Beschwerden über Behinderungen oder Gefährdungen im Zusammenhang mit Radfahrern in der Hauptstraße festgestellt werden.

Radfahrer in freigegebenen Fußgängerzonen haben auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen und mit Schrittgeschwindigkeit (rechtlicher Wert 10 km/h) zu fahren (Anmerkung: Seit 1.9.2009 nicht mehr aktuell vgl. Ziffer 2 Abs. 2 ff. der Vorlage). Freigegebene Fußgängerzonen ermöglichen Radfahrern kein zügiges Vorankommen sondern gewährleisten eine bessere Erreichbarkeit bestimmter Ziele. Radfahrer, die zügig vorwärtskommen wollen, müssen weiterhin die vorhandenen Radachsen benutzen.

Die Polizei stimmt einem tageszeitlich unbeschränkten, ganztägigen Probelauf zu. Gegen eine zeitlich beschränkte Freigabe der Hauptstraße für Radfahrer außerhalb der allgemeinen Ladenschlusszeiten bestehen aus polizeilicher Sicht – auch ohne Durchführung eines Probelaufs – keine Einwände. Es ist wenig nachvollziehbar, dass in der Zeit von 18:30 bis 10:30 Uhr in der Hauptstraße zwar Lieferverkehr mit einem Kraftfahrzeug durchgeführt werden darf, das Befahren der gleichen Strecke mit einem Fahrrad aber nicht erlaubt ist.

 

1.2   Planungsamt

Das Planungsamt sieht eine generelle Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr als kritisch an und präferiert eine Freigabe in der verkehrsschwachen Zeit.

 

1.3   Tiefbauamt

Aus straßenrechtlicher Sicht stehen keine Gründe für eine allgemeine Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer entgegen.

1.4   Arbeitsgruppe Radverkehr

In der Sitzung der Arbeitsgruppe Radverkehr am 12.5.2009 wurde die Freigabe der Fußgängerzone kontrovers diskutiert. Die Sichtweisen der Mitarbeiter der einzelnen Ämter und beteiligten Institutionen sind uneinheitlich. Die Arbeitsgruppe stimmt dennoch mehrheitlich einer probeweisen ganztägigen Freigabe der Fußgängerzone Hauptstraße für den Radverkehr zu.

2       Einschätzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes

Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt vertritt die Auffassung, dass eine Freigabe des Radverkehrs in der Fußgängerzone Hauptstraße auch tagsüber sinnvoll wäre. Radfahrer, welche die Geschäfte in der FGZ Hauptstraße aufsuchen möchten, könnten diese Ziele unproblematisch mit einer an den Fußgängerverkehr angepassten Geschwindigkeit erreichen.

Mit Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Verwaltungsvorschriften zur StVO ab dem 1. September 2009 wird bei Nutzung der Gehwege bzw. Fußgängerzonen nicht mehr der Begriff Schrittgeschwindigkeit sondern eine an den Fußgängerverkehr angepassten Geschwindigkeit verwendet.

Der gesamte Passus der Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1) Vorschriftzeichen zu Zeichen 242.1 StVO (Beginn eines Fußgängerbereichs) im Hinblick auf das Verhalten der Radfahrer als Fahrzeugführer lautet:

"Fahrzeugführer müssen in diesem Fall auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten".

Mit Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wird die besondere Rücksichtnahme auf den Fußgängerverkehr und die Anpassung der Geschwindigkeit konkretisiert sowie die Wartepflicht der Fahrzeugführer und damit auch der Radfahrer im Bedarfsfall herausgehoben. Bei Auslegung der neuen Vorschrift müssten Radfahrer auf Gehwegen bzw. in der Fußgängerzone bei entsprechend hoher Fußgängerdichte notfalls absteigen und das Fahrrad schieben.

Die zeitlich uneingeschränkte Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr käme unter anderem auch dem Einzelhandel zu Gute. Mit der Freigabe würde sich die Zahl der Radfahrer im Bereich der Radwegachse Kammererstraße – Apothekergasse – Halbmondstraße – Apfelstraße reduzieren. Dies hätte zur Folge, dass sich die in dieser Radachse derzeit herrschende problematische Situation mit viel Konfliktpotential zumindest leicht entspannen könnte.

Durch die Einrichtung eines Probelaufs von 6 Monaten könnten umfassende Erkenntnisse gewonnen werden, wie sich die Freigabe der Fußgängerzone auswirkt und welche Vor- bzw. Nachteile sich daraus ergeben.

3       Resümee:

In vielen Städten des Bundesgebiets ist der Radverkehr in Fußgängerzonen ganz bzw. zu bestimmten Zeiten zugelassen. So hat z. B. auch die Stadt Amberg im Herbst 2008 trotz zunächst großer Skepsis seitens der Politik einen Probelauf gestartet und die Fußgängerzone ohne zeitliche Einschränkung für den Radverkehr freigegeben. Da sich der Probelauf bewährt hat, wurde im Mai 2009 die endgültige Freigabe beschlossen.

Auch in der im Fahrradklimatest bei Städten über 200.000 Einwohner mit Abstand führenden Stadt Münster ist der Radverkehr in vielen Fußgängerzonen zugelassen. Nach Aussagen der zuständigen Fachdienststelle in Münster kann der Mischverkehr und das Miteinander der Fußgänger und Radfahrer in den dortigen Fußgängerzonen als gut bezeichnet werden. Beim Besuch der Stadt Münster im Juli 2009 durch Vertreter der Stadt Erlangen konnte das gute Verhältnis zwischen Fußgängern und Radfahrern in den Fußgängerzonen attestiert werden.

Um umfassende Erkenntnisse für das Vorbereiten einer endgültigen Entscheidung zu gewinnen, schlägt die Verwaltung vor, den Radverkehr in der Fußgängerzone Hauptstraße zeitlich unbefristet für einen Probelauf von 6 Monaten (1.3. – 31.8.2010) zuzulassen. Nach Auswertung der gewonnenen Erfahrungen und Abwägung der Vor- und Nachteile wäre dann über eine endgültige Entscheidung zu beschließen. Sollten sich mit einer Freigabe vor Ablauf des Probelaufs Schwierigkeiten einstellen, so könnte der Probelauf vorzeitig beendet werden.

 

 


Anlagen:        1 Antrag (Anlage 1)
                        1 Protokollvermerk (Anlage 2)