Die Schaffung von speziellen
Parkplätzen für Seniorinnen und Senioren auf öffentlichem Verkehrsgrund ist
nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung nicht zulässig und muss deshalb
abgelehnt werden.
Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.9.2009 Nr. 248/09 ist damit als
bearbeitet anzusehen.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
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2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
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3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
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4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!
III. Sachbericht
Mit Schreiben vom 28.9.2009 an den Oberbürgermeister beantragt die CSU-Stadtratsfraktion eine Prüfung,
1. ob die Schaffung von Seniorenparkplätzen auf öffentlichem bzw. städtischem Grund möglich ist
2. inwiefern bei Betreibern privater Parkhäuser die Bereitschaft besteht, Parkplätze dieser Art einzurichten.
Zu Ziffer 1:
Nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann das Parken auf öffentlichen bzw. auf privaten Grund der Stadt Erlangen mit dem Zeichen 314 (blaues P-Schild) erlaubt und auf besondere Personengruppen beschränkt werden. Hierzu zählen abschließend
- Bewohner
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und
- Blinde.
Die Einrichtung von Seniorenparkplätzen auf öffentlichen
Grund bzw. städt. Grund ist somit rechtlich nicht möglich.
Zu Ziffer 2:
Zur Frage, ob bei Betreibern privater Parkhäuser die Bereitschaft besteht, Seniorenpark-plätze einzurichten, wird die Verwaltung das Citymanagement bitten, hier die Initiative zu ergreifen und auch mit dem Einzelhandel entsprechende Gespräche zu führen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass von evtl. freiwillig
von einem privaten Parkhaus-betreiber ausgewiesenen „Seniorenparkplätzen“ keine
rechtliche Wirkung ausgehen wird, sondern dies als Appell an die Fahrzeugführer
zu werten ist, diese Parkplatzfläche für die bezeichnete Personengruppe frei zu
halten.
Anlage: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.9.09, Nr. 248/09