Betreff
Schaffung von speziellen Parkplätzen für Seniorinnen und Senioren, Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29. Sept. 2009, Nr. 248/09
Vorlage
321/001/2009
Aktenzeichen
III/321-1/PWA T. 2118
Art
Beschlussvorlage

Die Schaffung von speziellen Parkplätzen für Seniorinnen und Senioren auf öffentlichem Verkehrsgrund ist nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung nicht zulässig und muss deshalb abgelehnt werden.
Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.9.2009 Nr. 248/09 ist damit als bearbeitet anzusehen.

 


1.      Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

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2.      Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

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3.      Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

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4.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 

 

III. Sachbericht

 

Mit Schreiben vom 28.9.2009 an den Oberbürgermeister beantragt die CSU-Stadtratsfraktion eine Prüfung,

1.      ob die Schaffung von Seniorenparkplätzen auf öffentlichem bzw. städtischem Grund möglich ist

2.      inwiefern bei Betreibern privater Parkhäuser die Bereitschaft besteht, Parkplätze dieser Art einzurichten.

Zu Ziffer 1:

Nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann das Parken auf öffentlichen bzw. auf privaten Grund der Stadt Erlangen mit dem Zeichen 314 (blaues P-Schild) erlaubt und auf besondere Personengruppen beschränkt werden. Hierzu zählen abschließend

 

  • Bewohner
  • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und
  • Blinde.

 

Die Einrichtung von Seniorenparkplätzen auf öffentlichen Grund bzw. städt. Grund ist somit rechtlich nicht möglich.

 

Zu Ziffer 2:

Zur Frage, ob bei Betreibern privater Parkhäuser die Bereitschaft besteht, Seniorenpark-plätze einzurichten, wird die Verwaltung das Citymanagement bitten, hier die Initiative zu ergreifen und auch mit dem Einzelhandel entsprechende Gespräche zu führen.

 

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass von evtl. freiwillig von einem privaten Parkhaus-betreiber ausgewiesenen „Seniorenparkplätzen“ keine rechtliche Wirkung ausgehen wird, sondern dies als Appell an die Fahrzeugführer zu werten ist, diese Parkplatzfläche für die bezeichnete Personengruppe frei zu halten.

 


 

Anlage:          Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.9.09, Nr. 248/09