Ergebnis/Beschluss:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erstellung des Fußverkehrskonzeptes für die Gesamtstadt ein Gutachterbüro zu beauftragen.

 

2.    Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2024 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.