Ergebnis/Beschluss:

1. Das städtische Amt 55 (Jobcenter / Arbeitslosengeld 2) wird zusammen mit der zum 31. Dezember 2022 aufgelösten Gesellschaft zur Förderung der Arbeit – Anstalt des öffentlichen Rechts (GGFA AöR) zum 1. Januar 2023 in einen Eigenbetrieb (Eigenbetrieb Erlanger Jobcenter) überführt.

2. Die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Erlanger Jobcenter (EJC)“ (Entwurf vom 02.11.2022, Anlage) wird beschlossen.

3. Herr Dieter Rosner, berufsmäßiger Stadtrat und Referent für Jugend, Familie und Soziales, wird zum 1. Werkleiter bestellt.

4. Der Werkausschuss besteht aus den Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses. Daneben wird ein Werkausschussbeirat eingerichtet.

5. Die bisher vom Amt 55 und von der GGFA AöR wahrgenommenen Aufgaben werden ab dem 1. Januar 2023 im Eigenbetrieb Erlanger Jobcenter fortgeführt.

6. Der Eigenbetrieb Erlanger Jobcenter ist eine selbstständige Dienststelle i.S.d. Art. 6 Abs. 5
Satz 2 BayPVG.