Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Das Kommunalunternehmen Gesellschaft zur Förderung der Arbeit (GGFA), Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Erlangen wird zum 31. Dezember 2022 aufgelöst.

2. Die Auflösungssatzung des Kommunalunternehmens Gesellschaft zur Förderung der Arbeit (GGFA), Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Erlangen (Entwurf vom 02.11.2022, Anlage) wird beschlossen.

3. Das Vermögen der GGFA AöR geht mit Wirkung zum 1. Januar 2023 als Ganzes einschließlich der Verbindlichkeiten sowie aller Rechte und Pflichten in das Sondervermögen des Eigenbetriebes Erlanger Jobcenter über.

4. Bisher wahrgenommene Aufgaben werden ab dem 1. Januar 2023 im Eigenbetrieb Erlanger Jobcenter fortgeführt.