Ergebnis/Beschluss:

1. Die Ausführung der Verwaltung zu bestehenden Fachinformationen und Fachveranstaltungen sowie Beratungen wird zur Kenntnis genommen. Das Arbeitsprogramm der Wirtschaftsförderung bedarf deshalb keiner Änderung.

2. Die Antrag Nr. 254/2022 der GL-Stadtratsfraktion ist damit bearbeitet.