Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Die Zweckvereinbarung mit der Stadt Weiden über die Funktionsübertragung zur Festsetzung
    von Beihilfen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen (siehe Anlage) soll
    geschlossen werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zweckvereinbarung nach Abschluss der Regierung von
    Mittelfranken gemäß Art. 12 Abs. 2 i. V. m. Art. 13 KommZG zur Genehmigung und Veröffent-
    lichung im Amtsblatt vorzulegen.