Ergebnis/Beschluss:

1.    Der Stadtrat nimmt den Planungsauftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur weiteren Prüfung eines 6-streifigen Ausbaus der Autobahn A 73 im Bereich
Erlangen zur Kenntnis. 

 

2.    Die Stadt Erlangen unterstützt den Planungsauftrag des Bundes und steht ihm positiv gegenüber. Der Planungsauftrag eröffnet die Chance für mehr Lärmschutz, für Stadtreparatur und für mehr Lebensqualität in weiten Teilen des Stadtgebiets durch eine angestrebte Einhausung der Autobahn A 73. Zuständig für den Planungsauftrag ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Niederlassung Nordbayern.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende „Machbarkeitsstudie zur städtebaulichen und landschaftlichen Integration einer möglichen Einhausung der BAB 73 für den Abschnitt Tennenloher Straße bis Paul-Gossen-Straße“ in nördlicher Richtung um den Abschnitt bis einschließlich der Anschlussstelle Erlangen Zentrum zu ergänzen. Entsprechende Finanzmittel sollen angemeldet werden.

 


Protokollvermerk:

Der Änderungsantrag von Referat VII zum Antragstext wird als Tischauflage aufgelegt.

 

Frau Stadträtin Ober stellt den Antrag, die Beschlussvorlage als Einbringung zu behandeln und in den Stadtrat am 28.04.2022 zu verweisen.

Dieser Antrag wird mit 4:3 Stimmen im UVPB empfohlen und mit 5:9 Stimmen im UVPA abgelehnt.

 

Frau Stadträtin Ober stellt den Änderungsantrag die Nrn. 2 und 3 des Antragstextes zu streichen. Dieser Antrag wird mit 4:4 Stimmen im UVPB nicht empfohlen und mit 5:9 Stimmen im UVPA abgelehnt.

 

Herr Beirat Grillenberger stellt den Änderungsantrag, die Nrn. 2 und 3 des Antragstextes wie folgt zu ersetzen:

„Die Stadt Erlangen nutzt alle Möglichkeiten - auch rechtliche - , um einen 6-spurigen Ausbau der A 73 zu verhindern.“

Dieser Antrag wird mit 4:4 Stimmen im UVPB nicht empfohlen und mit 5:9 Stimmen im UVPA abgelehnt.

 

Die Verwaltung (Ref. VII) erweitert den Änderungsantrag, der die Nrn. 2 und 3 betrifft, um den letzten Absatz der Begründung („Die lärm- und städtebauliche …. durchgeführt werden.“).

Dieser modifizierte Änderungsantrag wird mit 4:4 Stimmen im UVPB nicht empfohlen und mit 5:9 Stimmen im UVPA abgelehnt.

 

Der nicht veränderte Antragstext wird mit 4:4 Stimmen im UVPB nicht empfohlen und mit 9:5 Stimmen im UVPA beschlossen.