Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Für den Ersatzbau eines Teils der Kindertageseinrichtung St. Kunigund werden 31 Hortplätze
    als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt voranzutreiben und den Jugendhilfeausschuss über
    den weiteren Planungsstand zu informieren.

 

3. Die Bedarfsanerkennung wird aufgrund der derzeit gültigen Bedarfslage gefasst. Sollte bis zum
    31.12.2022 kein offizieller Antrag auf Zuwendungen nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10
    BayFAG vorliegen, entfällt diese Bedarfszusage und der Bedarf muss neu geprüft werden.