Betreff
Bedarfsanerkennung für 31 Hortplätze (insgesamt 113) in den Kindertagesstätten St. Kunigund, Träger Caritasverband Nürnberg e.V.
Vorlage
510/024/2021
Aktenzeichen
IV/510-3
Art
Beschlussvorlage

1. Für den Ersatzbau eines Teils der Kindertageseinrichtung St. Kunigund werden 31 Hortplätze
    als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt voranzutreiben und den Jugendhilfeausschuss über
    den weiteren Planungsstand zu informieren.

 

3. Die Bedarfsanerkennung wird aufgrund der derzeit gültigen Bedarfslage gefasst. Sollte bis zum
    31.12.2022 kein offizieller Antrag auf Zuwendungen nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10
    BayFAG vorliegen, entfällt diese Bedarfszusage und der Bedarf muss neu geprüft werden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Sicherstellung des Platzangebots im Stadtteil „Eltersdorf“, um den bevorstehenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter zu gewährleisten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Caritasverband muss ein derzeit für den Hort genutztes Gebäude räumen und plant für diese Räume einen Ersatzbau am Hauptgebäude.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Bereits seit 2015 bietet die Kindertagesstätte St. Kunigund 113 Betreuungsplätze an. 31 Plätze hiervon waren bisher nicht bedarfsanerkannt, wurden aber in der Jugendhilfeplanung stets miteingerechnet. Um die Hortplätze weiterhin sicherzustellen, soll die Bedarfsanerkennung jetzt nachgeholt werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Baukostenzuschuss  

noch nicht bezifferbar

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

noch nicht bezifferbar

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden noch nicht benötigt und rechtzeitig angemeldet.

              sind vorhanden auf IvP-Nr.     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: