Sitzung: 10.02.2021 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 111/002/2021
Ergebnis/Beschluss:
Die
Zulassungskriterien zum Beschäftigtenlehrgang II (BL II, früher:
Angestelltenlehrgang II - AL II) werden den aktuellen Anforderungen einer
systematischen und kontinuierlichen Personalentwicklung angepasst:
1. Die Wartezeit für die Zulassung zum Beschäftigtenlehrgang II (zum 01.09. des Zulassungsjahres) nach Absolvierung einer Ausbildung im Beruf Verwaltungsfachangestellte bzw. des Beschäftigtenlehrgangs I wird wie folgt geregelt:
Prüfungsnote: 1,00 – 2,50 à 2 Jahre
Prüfungsnote: ab 2,51 à 3 Jahre
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, zukünftig Zulassungskriterien und
-verfahren entsprechend der Personalbedarfsentwicklung anzupassen.