Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Zulassungskriterien zum Beschäftigtenlehrgang II (BL II, früher: Angestelltenlehrgang II - AL II) werden den aktuellen Anforderungen einer systematischen und kontinuierlichen Personalentwicklung angepasst:

1.    Die Wartezeit für die Zulassung zum Beschäftigtenlehrgang II (zum 01.09. des Zulassungsjahres) nach Absolvierung einer Ausbildung im Beruf Verwaltungsfachangestellte bzw. des Beschäftigtenlehrgangs I wird wie folgt geregelt:

Prüfungsnote:             1,00 – 2,50     à 2 Jahre

Prüfungsnote:             ab 2,51           à 3 Jahre

      2.  Die Verwaltung wird ermächtigt, zukünftig Zulassungskriterien und -verfahren entsprechend der Personalbedarfsentwicklung anzupassen.