Die
Zulassungskriterien zum Beschäftigtenlehrgang II (BL II, früher:
Angestelltenlehrgang II - AL II) werden den aktuellen Anforderungen einer
systematischen und kontinuierlichen Personalentwicklung angepasst:
1. Die Wartezeit für die Zulassung zum Beschäftigtenlehrgang II (zum 01.09. des Zulassungsjahres) nach Absolvierung einer Ausbildung im Beruf Verwaltungsfachangestellte bzw. des Beschäftigtenlehrgangs I wird wie folgt geregelt:
Prüfungsnote: 1,00 – 2,50 à 2 Jahre
Prüfungsnote: ab 2,51 à 3 Jahre
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, zukünftig Zulassungskriterien und -verfahren entsprechend der Personalbedarfsentwicklung anzupassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ziel ist es, Mitarbeiter*innen in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern und qualifizierte Mitarbeiter*innen dauerhaft an die Stadt Erlangen zu binden, um den zukünftigen Personalbedarf nachhaltig decken zu können.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der BL II stellt eine Aufstiegsqualifizierung dar und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung von Aufgaben, die mit denen der Beamt*innen der dritten Qualifikationsebene (3. QE) vergleichbar sind. Der BL II wird während der Dienstzeit mit Teilzeitunterricht, Zwischen- und Abschlusslehrgang (760 Unterrichtsstunden) durchgeführt und endet mit Ablegen der Fachprüfung II. Mit dem Zeugnis wird die Bezeichnung „Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt” verliehen. Die Mitarbeiter*innen erwerben parallel die allgemeine Hochschulreife.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit Beschluss
des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 19.07.2017 wurden die
Zugangskriterien zum Beschäftigtenlehrgang II den geänderten Anforderungen
angepasst. Neben einer Erhöhung der Zulassungszahlen wurde eine Staffelung der
Wartezeiten abhängig von der Prüfungsnote eingeführt. Dadurch wurde/wird Mitarbeiter*innen
mit überdurchschnittlichen Leistungen ein schnellerer Zugang zur
Aufstiegsqualifizierung gewährt.
Durch die Wartezeit wird dem Erfordernis Rechnung getragen, dass Mitarbeiter*innen, die einen Einsatz in der 3. QE anstreben, durch die Berufserfahrung in der 2. QE ein Fundament erwerben, das für die erfolgreiche Ausgestaltung der zukünftigen Tätigkeit in der 3. QE erforderlich ist. Auch sichert die Wartezeit eine Personalkontinuität für die Dienststellen; der BL II wird berufsbegleitend durchgeführt und bringt eine erhebliche Belastung für die Mitarbeiter*innen und Dienststellen mit sich, so dass es eines ausgewogenen Maßes zwischen schnellen Weiterqualifizierungsmöglichkeiten und Arbeitskontinuität in der Dienststelle bedarf.
Aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels hat sich die Mitarbeiterschaft der Stadt Erlangen gewandelt; während in der Vergangenheit vorrangig Nachwuchskräfte im Beruf Verwaltungsfachangestellte den Beschäftigtenlehrgang II absolviert haben, sind es aktuell in zunehmenden Maß auch Mitarbeiter*innen, die als Quereinsteiger*innen bei der Stadt Erlangen den Beschäftigtenlehrgang I absolvieren, und weitere persönliche Perspektiven suchen. Kennzeichnend für diese Quereinsteiger*innen ist es, dass sie bereits eine in der Regel kaufmännische Berufsausbildung absolviert haben und auf Berufserfahrung außerhalb des öffentlichen Dienstes zurückgreifen können.
Um sowohl dem Leistungs- und Kontinuitätsaspekt Rechnung zu tragen als auch attraktive individuelle Entwicklungsmöglichkeiten anzubieten, soll die Wartezeit daher wie folgt angepasst werden:
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bisher: |
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Prüfungsnote: |
1,00 – 2,50 |
à2 Jahre |
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1,00 – 2,00 |
à 2 Jahre |
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Prüfungsnote: |
ab 2,51 |
à 3 Jahre |
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2,01 – 2,50 |
à 3 Jahre |
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ab 2,51 |
à 4 Jahre |
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Das Vorliegen der persönlichen Eignung für die Maßnahme wird weiterhin über die folgenden Anforderungen sichergestellt:
·
Einholung eines
anlassbezogenen Zwischenzeugnisses der aktuellen Beschäftigungsdienststelle
inklusive der Prognose für die Eignung für Funktionen der 3. QE
·
Erfolgreiche Teilnahme
an einem Zulassungs-/Auswahlverfahren mit AC-Elementen unter Einbindung des
Personalrates
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
55.000 € p.a. |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
jeweils im Rahmen des jährlichen Beschlusses zur
Ausbildungskapazität
beantragt