Ergebnis/Beschluss:

  1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2.    Der Fraktionsantrag Nr. 79/2020 der SPD-Fraktion und der Fraktionsantrag Nr. 89/2020 der Grünen Liste sind damit bearbeitet. Der Antrag Nr. 88/2020 der Klimaliste Erlangen ist damit teilweise bearbeitet.

3.    Bei der Schaffung von neuem Bauplanungsrecht bzw. der Änderung von bestehendem Bauplanungsrecht soll die Pflicht zur flächendeckenden Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden (solare Baupflicht) eingeführt werden.

4.    Das Ziel soll wie folgt erreicht werden:

a)    Beim Verkauf von städtischen Baugrundstücken für Vorhaben, bei denen die vorgesehene Bebauung einen Strombedarf bedingt, sollen in den Kaufverträgen Verpflichtungen für den Käufer entsprechend Ziff. 3 vereinbart werden. Die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage soll entfallen, sofern die Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vollständig über eine Solarthermieanlage auf dem Dach der Gebäude erfüllt werden kann.

b)      Beim Abschluss von bebauungsplanbegleitenden Städtebaulichen Verträgen sollen Regelungen entsprechend I. Ziff. 3 vereinbart werden, wenn die vereinbarten Leistungen den gesamten Umständen nach angemessen sind (§ 11 Abs. 2 S. 1 BauGB).

c)      Bei Baugebieten, die nicht im Eigentum der Stadt sind bzw. für die kein Städtebaulicher Vertrag geschlossen wird, soll entsprechend Ziff 3 die Installation von Photovoltaikanlagen unter Beachtung des Abwägungsgebots, der örtlichen Situation, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit in Bebauungsplan gemäß § 9 (1) Nr. 23 b) BauGB festgesetzt werden.

  1. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Gewobau wird aufgefordert, einen entsprechenden Aufsichtsratbeschluss herbeizuführen, sich bei Projektentwicklungen eng an das städtische Vorgehen zur Installation von Photovoltaikanlagen anzulehnen.

 

 


Protokollvermerk:

Frau StRin Linhardt bittet um folgenden Protokollvermerk: „Es ist der klare Wunsch des Stadtrates, dass das Potential an solarer Energiegewinnung durch diesen Beschluss maximal ausgenutzt wird.