Sitzung: 16.12.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0
Vorlage: 611/010/2020
Ergebnis/Beschluss:
- Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2.
Der Fraktionsantrag
Nr. 79/2020 der SPD-Fraktion und der Fraktionsantrag Nr. 89/2020 der Grünen
Liste sind damit bearbeitet. Der Antrag Nr. 88/2020 der Klimaliste Erlangen ist
damit teilweise bearbeitet.
3.
Bei der Schaffung von
neuem Bauplanungsrecht bzw. der Änderung von bestehendem Bauplanungsrecht soll
die Pflicht zur flächendeckenden Installation von Photovoltaikanlagen auf
Gebäuden (solare Baupflicht) eingeführt werden.
4.
Das Ziel soll wie folgt erreicht
werden:
a)
Beim Verkauf von städtischen Baugrundstücken für
Vorhaben, bei denen die vorgesehene Bebauung einen Strombedarf bedingt, sollen
in den Kaufverträgen Verpflichtungen für den Käufer entsprechend Ziff. 3
vereinbart werden. Die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage
soll entfallen, sofern die Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
vollständig über eine Solarthermieanlage auf dem Dach der Gebäude erfüllt
werden kann.
b) Beim Abschluss von bebauungsplanbegleitenden Städtebaulichen Verträgen sollen Regelungen entsprechend I. Ziff. 3 vereinbart werden, wenn die vereinbarten Leistungen den gesamten Umständen nach angemessen sind (§ 11 Abs. 2 S. 1 BauGB).
c) Bei Baugebieten, die nicht im Eigentum der Stadt sind bzw. für die kein Städtebaulicher Vertrag geschlossen wird, soll entsprechend Ziff 3 die Installation von Photovoltaikanlagen unter Beachtung des Abwägungsgebots, der örtlichen Situation, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit in Bebauungsplan gemäß § 9 (1) Nr. 23 b) BauGB festgesetzt werden.
- Der Aufsichtsratsvorsitzende der Gewobau wird aufgefordert, einen entsprechenden Aufsichtsratbeschluss herbeizuführen, sich bei Projektentwicklungen eng an das städtische Vorgehen zur Installation von Photovoltaikanlagen anzulehnen.
Protokollvermerk:
Frau StRin Linhardt bittet um folgenden Protokollvermerk: „Es ist der klare Wunsch des Stadtrates, dass das Potential an solarer Energiegewinnung durch diesen Beschluss maximal ausgenutzt wird.