Zusatz: Die Unterlagen werden nachgereicht.

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

1.      Der Sachverhalt der Verwaltung dient zur Kenntnis. Der Dringlichkeitsantrag der ödp-Fraktion vom 05.10.2020 (Antrag Nr. 202/2020) ist damit bearbeitet.

 

2.      Die Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes am Schloßplatz werden für das Jahr 2020 abweichend von der Marktsatzung wie folgt angepasst:

            Montag – Samstag 10 Uhr – 20 Uhr

            Sonntag: 11 Uhr – 19 Uhr

 

3.      Die Erhebung der Benutzungsgebühren für den Weihnachtsmarkt am Schloßplatz wird abweichend von der Marktgebührensatzung für das Jahr 2020 ausgesetzt.