Ergebnis/Beschluss:

  1. Auf Vorschlag der Verwaltung des Jugendamts werden die in Anlage 2 benannten zwei in der Jugendhilfe erfahrenen Personen sowie deren Vertreter/innen als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gewählt.

 

  1.  Auf Vorschlag der Verwaltung des Jugendamts werden die in Anlage 3 benannten sechs Personen aus dem Bereich der im Stadtgebiet wirkenden, anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie deren Vertreter/innen als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gewählt.

 

  1. Die in Anlage 4 benannten Personen sowie deren Vertreter*innen werden

            als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bestellt.

 

  1. Einer Person sowie deren Vertreter*in (sofern benannt) des Ausländer- und Integrationsbeirats, des Jugendparlaments, des Forums Behinderte Menschen in Erlangen, der Islamischen Religionsgemeinschaft Erlangen und der Jüdischen Kultusgemeinde Erlangen (Anlage 5) wird ein ständiges Anwesenheits- und Rederecht im öffentlichen Teil der Sitzungen eingeräumt.