- Auf Vorschlag der
Verwaltung des Jugendamts werden die in Anlage 2 benannten zwei in der
Jugendhilfe erfahrenen Personen sowie deren Vertreter/innen als
stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gewählt.
- Auf Vorschlag der Verwaltung des Jugendamts werden die in Anlage 3 benannten sechs Personen aus dem Bereich der im Stadtgebiet wirkenden, anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie deren Vertreter/innen als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gewählt.
- Die in Anlage 4 benannten Personen sowie deren Vertreter*innen werden
als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bestellt.
- Einer Person sowie deren Vertreter*in (sofern benannt) des Ausländer- und Integrationsbeirats, des Jugendparlaments, des Forums Behinderte Menschen in Erlangen, der Islamischen Religionsgemeinschaft Erlangen und der Jüdischen Kultusgemeinde Erlangen (Anlage 5) wird ein ständiges Anwesenheits- und Rederecht im öffentlichen Teil der Sitzungen eingeräumt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Jugendhilfeausschuss wird in der neuen Wahlperiode entsprechend der vorgelegten Anträge personell besetzt.
Der Antrag Nr. 4 folgt der positiven Ausgestaltung von Integration und Inklusion in der Stadt Erlangen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die neben den Stadtratsmitgliedern vorgesehenen Mitglieder werden gewählt bzw. bestellt.
Den Vertreterinnen und Vertretern der in Anlage 5 aufgeführten Gremien und Organisationen wird weiterhin ein ständiges Anwesenheits- und Rederecht im öffentlichen Teil der Sitzungen eingeräumt.
Nach Art. 22 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (BayAGSG) ist spätestens binnen drei Monaten nach Beginn der Wahlzeit des Stadtrats der Jugendhilfeausschuss neu zu bilden.
Grundlage hierfür sind das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), das Gesetz zur Ausführung der
Sozialgesetze (AGSG) sowie die Satzung für das Jugendamt der Stadt Erlangen vom 30.05.1996 i.d.F. vom 26.03.2008, in Kraft getreten am 04.04.2008.
Nach §§ 3 und 4 der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss an:
Als stimmberechtigte
Mitglieder:
1. Der oder die Vorsitzende,
2. 6 Mitglieder des Stadtrats,
3. 2 vom Stadtrat gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,
4. 6 auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Stadtrat gewählte Frauen und Männer,
als beratende Mitglieder:
1. Der Leiter oder die Leiterin des Jugendamtes,
2. ein Mitglied, das als
Jugend- oder Familien- oder Vormundschaftsrichter bzw. -richterin tätig
ist und vom Leiter oder von der Leiterin
des zuständigen Amtsgerichts benannt wird,
3. ein Mitglied aus dem
Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung, das vom Leiter oder
der Leiterin des zuständigen staatlichen
Schulamts benannt wird,
4. ein Bedienstete oder eine Bedienstete der zuständigen Arbeitsagentur, der vom Leiter oder von der Leiterin der ständigen Arbeitsagentur (in der Satzung noch als Arbeitsamt bezeichnet) benannt wird,
5. eine Fachkraft, die in der
Beratung im Sinne des § 28 SGB VIII tätig ist. Die Benennung erfolgt
gemäß Art. 19 Abs. 2 Satz 2 BayAGSG
(durch die Integrierte Beratungsstelle der
Stadt Erlangen),
6. die für den Jugendamtsbezirk zuständige Gleichstellungsbeauftragte (Amt 13-3 GB der Stadt Erlangen),
7. ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin, der oder die von der zuständigen Polizeidirektion (PI Erlangen-Stadt) benannt wird,
8. der bzw. die Vorsitzende des Stadtjugendrings oder eine von ihm bzw. ihr beauftragte Person,
9. ein Mitglied aus dem Bereich der katholischen Kirche,
10. ein Mitglied aus dem Bereich der evangelischen Kirche,
11. ein Mitglied aus dem Bereich der evangelisch-reformierten Kirche.
Für jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied ist ein*e Stellvertreter*in zu benennen.
Die o.g. stimmberechtigten Mitglieder werden nach Art. 51 Abs. 3 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) gewählt. Der Stadtrat bedient sich dabei einer Vorschlagsliste (Anlagen 2 und 3), die von der Verwaltung vorgelegt wird. Abweichend von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 GO erfolgt die Wahl in offener Abstimmung (Art. 17 Abs. 2 S. 3 BayAGSG).
Die o.g. beratenden Mitglieder (Anlage 4) werden bestellt.
Die dem Stadtrat angehörenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden durch einen gesonderten Beschluss des Stadtrats bestellt.
Stimmberechtigte Mitglieder:
Mit amtlicher Bekanntmachung vom 19.03.2020 in den Amtlichen
Seiten der Stadt Erlangen
(Nr. 6/2020) und im Rathausreport - dem städtischen Medieninformationsdienst -
vom 16.03.2020 bat die Verwaltung des Jugendamts um Einreichung von Vorschlägen
für die stimmberechtigten Mitglieder der in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen
und Männer und für die Vertreterinnen und Vertreter der in Erlangen wirkenden,
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.
Über die eingegangenen Vorschläge wurde beiliegende Liste erstellt (Anlage 1).
Für die Wahl in den Jugendhilfeausschuss wurde die ebenfalls beiliegende Vorschlagsliste der Verwaltung erarbeitet (Anlagen 2 und 3). Sie ist durch die nach Art. 18 Abs. 2 Satz 4 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) erforderlichen Anhörung mit dem Stadtjugendring abgestimmt.
Beratende Mitglieder:
Die im Ausschuss nach der Satzung vorgesehenen Organisationen haben ein Mitglied und eine*n Stellvertreter*in benannt bzw. werden diese aufgrund der besonderen aktuellen Situation nachbenennen. Die beratenden Mitglieder sind ebenfalls in einer Liste (Anlage 4) zusammengefasst.
Weitere, besondere
Sitzungsteilnehmer*innen:
Dem Ausländer- und Integrationsbeirat, dem Jugendparlament, dem Forum Behinderte Menschen in Erlangen, der Islamischen Religionsgemeinschaft Erlangen und der Jüdischen Kultusgemeinde Erlangen ist ein ständiges Anwesenheits- und Rederecht im öffentlichen Teil der Sitzungen eingeräumt. Über eine Anwesenheit im nichtöffentlichen Teil beschließt der Ausschuss jeweils unter Würdigung der besonderen Umstände im Einzelfall. Die Vertreter*innen dieser Gremien und Organisationen sind in Anlage 5 ersichtlich.
Nicht alle Gremien
und Organisationen waren aufgrund aktueller Geschehnisse dazu in der Lage, ihre
Vorschlagsliste komplett oder mit der Perspektive einer längeren
Ausschussmitgliedschaft einzureichen, so dass voraussichtlich schon ab Herbst
2020 Änderungs- und/oder Ergänzungsvorschläge folgen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Jugendhilfeausschuss kommt etwa 6 bis 8 Mal im Jahr zu seinen Sitzungen zusammen, die regelmäßig donnerstags ab 16:00 Uhr im Ratssaal stattfinden.
Anlagen:
Liste der eingegangenen Vorschläge (Anlage 1)
Vorschlagsliste der Verwaltung (Anlagen 2 und 3)
Liste der beratenden Mitglieder (Anlage 4)
Liste der weiteren, besonderen Sitzungsteilnehmer/innen (Anlage 5)