Beschluss: einstimmig angenommen

Ergebnis/Beschluss:

1.      Die Vorlage wurde bereits im SGA behandelt und dort auf den HFPA verwiesen. In dem Vorlagetext wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen. Diese Änderungen werden kursiv dargestellt.

 

Das Jobcenter trägt sich seit Längerem mit dem Gedanken der Erarbeitung eines umfassenden Beschwerdemanagements bzw. Kommunikationskonzeptes. In diesem Rahmen wird die Funktion einer neutralen, nicht an die Fachabteilungen des Jobcenters angebundenen Erstanlaufstelle für Beschwerden berücksichtigt. Hiermit wird ein Vorklärungsprozess eingerichtet, der die Funktion einer Ombudsstelle erfüllt. Das Ergebnis wird in einem der nächsten SGA vorgestellt.

 

   2.   Der Antrag Nr.239/2019 vom 15.10.2019 ist hiermit bearbeitet.