Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die 1986 vereinbarten Beschränkungen der Teilnahme an der Tariferhöhung für die

Erschwerniszuschläge

 

  1. „Mülllader“ (einschl. Personal an Umladestationen und Müllplätzen)
  2. „Müllwagen- und Absetzkipperfahrer“ (auch Pressmüllwagenfahrer)
  3. „Kleinkehrmaschinenfahrer“ (in der Straßenreinigung)

 

des örtlichen Tarifvertrags sollen rückwirkend zum 01.01.2019 wegfallen, die Verwaltung wird ermächtigt eine entsprechende Regelung herbeizuführen.