Sitzung: 17.07.2019 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 112/140/2019
Ergebnis/Beschluss:
Die 1986 vereinbarten Beschränkungen der Teilnahme an der Tariferhöhung für die
Erschwerniszuschläge
- „Mülllader“ (einschl. Personal an Umladestationen und Müllplätzen)
- „Müllwagen- und Absetzkipperfahrer“ (auch Pressmüllwagenfahrer)
- „Kleinkehrmaschinenfahrer“ (in der Straßenreinigung)
des örtlichen Tarifvertrags sollen rückwirkend zum 01.01.2019 wegfallen, die Verwaltung wird ermächtigt eine entsprechende Regelung herbeizuführen.