Ergebnis/Beschluss:

1.      Der Bericht der Verwaltung zum aktuellen Stand der Arbeit des Beirats zur Errichtung einer Gedenkstätte für die „Euthanasie“-Opfer wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Beirats an, eine Gedenkstätte im östlichsten Teil des Gebäudes Schwabachanlage 10 einzurichten (siehe Anlage 1, blaue Markierung) und eine entsprechende Konzeption zu erstellen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Partnern im Beirat mit der inhaltlichen Vorbereitung eines Gedenk- und Lernortes zu beginnen. Im ersten Schritt beinhaltet dies die Erstellung einer Projektskizze in Abstimmung mit dem Beirat bis September 2019. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel werden aus dem Budget des Bürgermeister- und Presseamts getragen.

4.      Die Aufarbeitung der NS-Verbrechen, die in Erlangen begangen wurden und die Frage, wie das Gedenken an die Ermordung von Menschen mit psychischer Erkrankung gestaltet werden kann, ist eine Angelegenheit, die die ganze Stadtgesellschaft betrifft. Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtrat zeitnah und regelmäßig über die Arbeit des Beirats zu berichten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit in geeigneter Weise in die Vorbereitung des Gedenkorts einzubeziehen.

5.      Der Stadtrat unterstützt das gemeinsame Forschungsprojekt des Stadtarchivs und des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, mit dem die NS-„Euthanasie“ in Erlangen ausgehend von den Geschehnissen in der HuPfla erstmals umfassend wissenschaftlich aufgearbeitet werden soll. Derzeit gibt es nach einer Absprache im Ältestenrat Gespräche zwischen Stadt, Bezirk Mittelfranken mit Bezirksklinikum sowie der Friedrich-Alexander-Universität und dem Universitätsklinikum über die Finanzierung des Projekts. Unter der Voraussetzung, dass sich die anderen Akteure ebenfalls an der Finanzierung beteiligen, beteiligt sich die Stadt Erlangen gemäß der Absprache im Ältestenrat mit etwa einem Drittel an den Kosten. Die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel ist für das Haushaltsjahr 2019 zu beantragen bzw. zu den Haushalten 2020 und ggf. 2021 anzumelden.

6.      Der Fraktionsantrag der GL 022/2019 ist damit bearbeitet.

 


 

 


Protokollvermerk:

Herr StR Pöhlmann beantragt, den Tagesordnungspunkt als Einbringung zu behandeln.

Beschluss des Stadtrates: mit 5 gegen 45 Stimmen abgelehnt

 

Antrag Nr. 051/2019 der Erlanger Linke:

Die Nr. 1 des Antrages wird vom Antragsteller wie folgt modifiziert: „Die Stadt Erlangern fragt beim Max-Planck-Institut an, ob der Vorbescheid, der im Januar ergangen ist, veröffentlicht werden kann.

Beschluss des Stadtrates: mit 50 gegen 0 Stimmen angenommen

Die Nr. 2 des Antrages wird vom Antragsteller wie folgt modifiziert: „Das Wort Entscheidungen soll durch das Wort Empfehlungen ersetzt werden.“

Beschluss des Stadtrates: mit 2 gegen 48 Stimmen abgelehnt

Bezüglich der Nrn. 3 und 4 des Antrages erklärt Herr berufsm. StR Weber, dass das Thema im nächsten Baukunstbeirat behandelt wird und dass Sitzungstermine grundsätzlich mit dem Vorsitzenden abgesprochen werden.

 

Frau StRin Marenbach beantragt, dass der erste Satz der Nr. 3 des Antragstextes wie folgt ergänzt wird: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Partnern im Beirat mit der inhaltlichen Vorbereitung eines Gedenk- und Lernortes zu beginnen. Der Stadtrat zeigt sich damit einverstanden.

 

Auf Antrag von Herrn StR Höppel findet eine getrennte Abstimmung zur Nummer 2 des Antrages statt.

Nr. 1 sowie Nrn. 3-6: mit 50 gegen 0 Stimmen angenommen

Nr. 2: mit 44 gegen 6 Stimmen angenommen