Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt – vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel –, für die Fahrradstraßen im Stadtgebiet eine einheitliche Gestaltung nach den Vorgaben des Leitfadens in Anlage 1 zu planen und umzusetzen. Hierbei soll die in der Sachverhaltsdarstellung aufgeführte Reihenfolge berücksichtigt werden.