Ergebnis/Beschluss:

1. Die neuen Mietobergrenzen werden entsprechend nachstehender Tabelle beschlossen und gel-
    ten ab 01.12.2018.

Haushaltsgröße Personen

Angemessener Wohnraum qm

Höchstmiete in €

1

50

443,00

2

65

528,00

3

75

593,00

4

90

698,00

5

105

818,00

Jede weitere Person

15

116,00

 

2. Für energiesanierte Wohnungen mit Vollwärmeschutz werden die festgesetzten Obergrenzen (Bruttokaltmieten) um 5 v.H. erhöht

3. Eine Aufforderung die Unterkunftskosten bei bestehenden Mietverhältnissen zu senken, ist entbehrlich, wenn

o   die Überschreitung geringfügig (= bis zu 10%) über der maßgeblichen Mietobergrenze liegt und / oder die aus dem Umzug resultierenden Folgekosten in keinem vernünftigen Verhältnis zur möglichen Kosteneinsparung stehen

o   der Umzug eine besondere Härte bedeuten würde (schwere Erkrankung, intensive soziale Bindungen, erhöhter Wohnraumbedarf aufgrund von Behinderung etc.), so dass die höhere Miete aufgrund der Besonderheit des Einzelfalls als angemessen erachtet werden kann

die Leistungen darlehensweise gewährt werden, sofern die zu teure Wohnung bereits bewohnt wird und auf absehbare Zeit (sechs Monate) der Leistungsempfänger aus dem Bezug ausscheiden wird.

 

Der Antrag der Erlanger Linke Nr. 153/2017 vom 26.10.2017 ist somit bearbeitet.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Winkler bittet darum, die Mietobergrenzen zeitnah an den jeweils aktuellen Mietspiegel anzupassen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu erarbeiten, ob auch der 25%-Wert möglich ist. Dazu soll ein Bericht im SGA erfolgen.

 

Auf Nachfrage von Herrn StR Richter erklärt Frau BMin Dr. Preuß, dass es ausreicht, sich auf die Warteliste der Wohnungsvermittlung setzen zu lassen, um Bemühungen um die Suche nach einer angemessenen Wohnung nachzuweisen. Dies wir den Leistungsempfängern auch so mitgeteilt.

 

Die Nr. 1 des Antrages der Erlanger Linke (184/2018) wird mit 2 gegen 44 Stimmen abgelehnt. Die Behandlung der Nummern 2 und 3 wird mit Einverständnis des Antragstellers im übernächsten SGA erfolgen.