Ergebnis/Beschluss:

  1. Es werden weiterhin 150 Betreuungsplätze im Kinderhaus Sandberg (Kindergarten und Kinderhort) als bedarfsnotwendig anerkannt. Davon werden in der Bedarfsplanung 100 Betreuungsplätze dem Kindergarten- und 50 Betreuungsplätze dem Grundschulalter zugerechnet.

  2. 2.  Der Vorentwurfsplanung nach DA-Bau 5.4 für die Generalsanierung des Kinderhauses in der Sandbergstraße wird zugestimmt. Sie soll der Entwurfsplanung zugrunde gelegt werden.

  3.  Der Vorentwurfsplanung nach DA-Bau 5.4 für das Ersatzquartier während der Bauphase (modulare Raumzellen) auf dem Bolzplatz am Spielplatz Ahornweg wird zugestimmt. Sie soll der Entwurfsplanung zugrunde gelegt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen und die erforderlichen Haushaltsmittel für den Haushalt 2019 anzumelden.