Sitzung: 12.06.2018 Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 66/250/2018
Ergebnis/Beschluss:
Verschiedene Straßen und Wege sind fertig
gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, andere
haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter
A - D aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen
(Art. 6, 7, 8
BayStrWG).
In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.
A)
Ortsstraßen;
Widmungen
Erlangen – Bruck
1. Cumianastraße,
von der nördlichen Grenze # 481 bis zur Halskestraße
Länge 35 m / Anlagen A.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.
Erlangen-Eltersdorf
1. Konrad-Wegner-Straße
von der Eltersdorfer Straße bis zum Ausbauende an der Südgrenze # 475
Länge 233 m / Anlagen A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.
B)
Beschränkt öffentliche Wege;
Widmungen
Erlangen-Büchenbach
1. Geh- und Radweg zwischen dem Flachsweg und
der Häuslinger Straße,
Länge 58 m / Anlagen B.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.
Erlangen
1. Gehweg zwischen Marie-Curie-Straße und Helene-Richter-Straße,
Länge 101 m / Anlagen B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.
2. Geh- und Radweg zwischen Kosbacher Damm und
An den Seelöchern,
Länge 118 m / Anlagen B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung.
3. Geh- und Radweg zwischen Schwalbenweg und
Drosselweg,
Länge 72 m / Anlagen B.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung gemäß Festsetzung im B-Plan.
Großdechsendorf
1. Geh- und Radweg zwischen Heusteg und
Weisendorfer Straße,
Länge 86 m / Anlagen B.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung.
C)
Eigentümerwege;
Widmungen
Erlangen
1.
Zufahrt Landratsamt
von der Güterbahnhofstraße bis zum Ausbauende Ostgrenze # 1645/20
Länge: 42 m / Anlagen C.1
Baulast: Die Eigentümer
Widmung zur Erschließung des Landratsamtes.
Erlangen-Büchenbach
1.
Zwei Verbindungswege zwischen den Straßen An der
Weißen Marter
Länge 59 m, 46 m/ Anlagen C.2
Baulast: Die Eigentümer
Widmung zur Erschließung der angrenzenden Anwesen.
D)
Öffentliche Feld- und Waldwege;
Teileinziehung
Erlangen
1. Weg an den Zwerchäckern,
von der Ostgrenze # 3319/1 bis zur Westgrenze # 3319
Länge 123 m / Anlagen D.1
Baulast: Die Beteiligten
Einziehung aufgrund verlorener Verkehrsbedeutung.
Frauenaurach
2. In die Geisbergäcker,
nördlich des Einmündungsbereiches öffentlicher Feld- und Waldweges Zug-Nr. 355
bis zur Südgrenze des Eigentümerweges Zug-Nr. 148
Länge 108 m / Anlagen D.2.1 und 2.2
Baulast: Die Beteiligten
Einziehung aufgrund Verschmelzung der Grundstücke # 438 und 401/2,
Gemarkung Frauenaurach.
Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.