Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter
A - D aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8
BayStrWG).

In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.

 

A)        Ortsstraßen;

Widmungen

Erlangen – Bruck

1.     Cumianastraße,
von der nördlichen Grenze # 481 bis zur Halskestraße
Länge 35 m / Anlagen A.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

Erlangen-Eltersdorf

1.     Konrad-Wegner-Straße
von der Eltersdorfer Straße bis zum Ausbauende an der Südgrenze # 475
Länge 233 m / Anlagen A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

 

B)        Beschränkt öffentliche Wege;

Widmungen

Erlangen-Büchenbach

1.     Geh- und Radweg zwischen dem Flachsweg und der Häuslinger Straße,
Länge 58 m / Anlagen B.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

Erlangen

1.     Gehweg zwischen Marie-Curie-Straße und Helene-Richter-Straße,
Länge 101 m / Anlagen B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

2.     Geh- und Radweg zwischen Kosbacher Damm und An den Seelöchern,
Länge 118 m / Anlagen B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung.

3.     Geh- und Radweg zwischen Schwalbenweg und Drosselweg,
Länge 72 m / Anlagen B.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung gemäß Festsetzung im B-Plan.

Großdechsendorf

1.     Geh- und Radweg zwischen Heusteg und Weisendorfer Straße,
Länge 86 m / Anlagen B.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung.

 

C)        Eigentümerwege;

Widmungen

Erlangen

1.        Zufahrt Landratsamt
von der Güterbahnhofstraße bis zum Ausbauende Ostgrenze # 1645/20
Länge: 42 m / Anlagen C.1
Baulast: Die Eigentümer
Widmung zur Erschließung des Landratsamtes.

Erlangen-Büchenbach

1.        Zwei Verbindungswege zwischen den Straßen An der Weißen Marter
Länge 59 m, 46 m/ Anlagen C.2
Baulast: Die Eigentümer
Widmung zur Erschließung der angrenzenden Anwesen.

 

D)       Öffentliche Feld- und Waldwege;

Teileinziehung

Erlangen

1.     Weg an den Zwerchäckern,
von der Ostgrenze # 3319/1 bis zur Westgrenze # 3319
Länge 123 m / Anlagen D.1
Baulast: Die Beteiligten
Einziehung aufgrund verlorener Verkehrsbedeutung.

Frauenaurach

2.     In die Geisbergäcker,
nördlich des Einmündungsbereiches öffentlicher Feld- und Waldweges Zug-Nr. 355 bis zur Südgrenze des Eigentümerweges Zug-Nr. 148
Länge 108 m / Anlagen D.2.1 und 2.2
Baulast: Die Beteiligten
Einziehung aufgrund Verschmelzung der Grundstücke # 438 und 401/2,
Gemarkung Frauenaurach.

 

Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.