Verschiedene Straßen und Wege
sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung
geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den
unter
A - D aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen
(Art. 6, 7, 8
BayStrWG).
In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.
A)
Ortsstraßen;
Widmungen
Erlangen – Bruck
1. Cumianastraße,
von der nördlichen Grenze # 481 bis zur Halskestraße
Länge 35 m / Anlagen A.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.
Erlangen-Eltersdorf
1. Konrad-Wegner-Straße
von der Eltersdorfer Straße bis zum Ausbauende an der Südgrenze # 475
Länge 233 m / Anlagen A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.
B)
Beschränkt öffentliche Wege;
Widmungen
Erlangen-Büchenbach
1. Geh- und Radweg zwischen dem Flachsweg und
der Häuslinger Straße,
Länge 58 m / Anlagen B.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.
Erlangen
1. Gehweg zwischen Marie-Curie-Straße und Helene-Richter-Straße,
Länge 101 m / Anlagen B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.
2. Geh- und Radweg zwischen Kosbacher Damm und
An den Seelöchern,
Länge 118 m / Anlagen B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung.
3. Geh- und Radweg zwischen Schwalbenweg und
Drosselweg,
Länge 72 m / Anlagen B.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung gemäß Festsetzung im B-Plan.
Großdechsendorf
1. Geh- und Radweg zwischen Heusteg und
Weisendorfer Straße,
Länge 86 m / Anlagen B.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung.
C)
Eigentümerwege;
Widmungen
Erlangen
1. Zufahrt
Landratsamt
von der Güterbahnhofstraße bis zum Ausbauende Ostgrenze # 1645/20
Länge: 42 m / Anlagen C.1
Baulast: Die Eigentümer
Widmung zur Erschließung des Landratsamtes.
Erlangen-Büchenbach
1. Zwei
Verbindungswege zwischen den Straßen An der Weißen Marter
Länge 59 m, 46 m/ Anlagen C.2
Baulast: Die Eigentümer
Widmung zur Erschließung der angrenzenden Anwesen.
D)
Öffentliche Feld- und Waldwege;
Teileinziehung
Erlangen
1. Weg an den Zwerchäckern,
von der Ostgrenze # 3319/1 bis zur Westgrenze # 3319
Länge 123 m / Anlagen D.1
Baulast: Die Beteiligten
Einziehung aufgrund verlorener Verkehrsbedeutung.
Frauenaurach
2. In die Geisbergäcker,
nördlich des Einmündungsbereiches öffentlicher Feld- und Waldweges Zug-Nr. 355
bis zur Südgrenze des Eigentümerweges Zug-Nr. 148
Länge 108 m / Anlagen D.2.1 und 2.2
Baulast: Die Beteiligten
Einziehung aufgrund Verschmelzung der Grundstücke # 438 und 401/2,
Gemarkung Frauenaurach.
Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, umgestuft bzw. eingezogen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 14 Pläne