Ergebnis/Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorabbekanntmachung der Direktvergabe des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen im Stadtgebiet Erlangen einschließlich abgehender Linien und sonstiger Teildienste im Linienbündel an die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH als internen Betreiber im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 für die Zeit vom 03.12.2019 bis zum 02.12.2029 nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG gemäß Anlagen 1 a – h im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

2. Die als Anlage 2 a - c beigefügten „Zweckvereinbarungen zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien zwischen der Stadt Erlangen und der Stadt Nürnberg“ sollen abgeschlossen werden.

3. Das im Sachbericht dargestellte weitere Vorgehen hinsichtlich erforderlicher Umgestaltungsmaßnahmen im Konzern der Erlanger Stadtwerke AG zur Schaffung der rechtlichen Vorausset-zungen der Direktvergabe des öffentlichen Personennahverkehrs an die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH als internen Betreiber wird gebilligt.

4. Zum Vertreter in der Hauptversammlung der Erlanger Stadtwerke AG wird Herr berufsmäßiger Stadtrat Thomas Ternes bestimmt. Er wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) § 11 Abs. 4 Nr. 4 der Satzung der Erlanger Stadtwerke AG zum 1. Januar 2019 wird gestrichen.

b) Der zwischen der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH und der EStW AG bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wird zum 31.12.2018 beendet. Zum 01.01.2019 wird ein reiner Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Pöhlmann stellt Folgendes fest: Es tritt eine Änderung in der Organisationstruktur der Stadtwerke ein, da die Unterabteilung für den Stadtverkehr an die Stadt angebunden wird. Bisher war der Aufsichtsrat der Stadtwerke für die demokratische Kontrolle zuständig, nun ist es ein Stadtratsausschuss. Der Vorsitzende OBM Dr. Janik ergänzt, dass sich dies automatisch aus der Geschäftsordnung des Stadtrates ergibt.