Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 3

Ergebnis/Beschluss:

1. Die Stadt Erlangen erlässt keine Informationsfreiheitssatzung.

2. Das Rechtsamt informiert in geeigneter Weise die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Öffentlichkeit über die weitgehenden Auskunftsrechte nach Art. 36 BayDSG.

3. Der Antrag der Erlanger Linke Nr. 088/2016 vom 23.08.2016 ist damit bearbeitet.

 


Protokollvermerk:

Herr Stadtrat Salzbrunn, Erlanger Linke, beantragt, dass die im Antrag der Verwaltung bei 1. das „k“ im 5. Wort gestrichen wird und die Stadt damit eine Informationsfreiheitssatzung erlässt. Die Begründung wird der Verwaltungsvorlage soll entsprechend geändert werden.

Der Antrag wird mit

3 gegen 41 Stimmen

abgelehnt.

 

Herr Stadtrat Prof. Dr. Moll, FWG, stellt ergänzend zum Antrag auf Aufstellung einer Informationsfreiheitssatzung den Antrag eine Informationsfreiheitsbeauftragte bzw. einen Informationsfreiheitsbeauftragten als direkte Ansprechpartnerin bzw. direkter Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger zu bestellen.

Der Antrag wird mit

3 gegen 41 Stimmen

abgelehnt.

 

Herr StR Winkler bittet um Überprüfung der Homepage, damit Bürgerinnen und Bürger zu den Informationsangeboten der Ämter und im Ratsinformationssystem einfachen Zugriff haben.

 

Abschließend wird dem Antrag der Verwaltungsvorlage mit

41 gegen 3 Stimmen

zugestimmt.