Beschluss: verwiesen

Protokollvermerk:

Frau StRin Kopper bittet darum, den Doktorsweiher aus der Liste herauszunehmen oder dieses Thema nochmals zu verschieben und mit dem im Herbst zu gründenden Stadtteilbeirat zu diskutieren.

Frau StRin Bailey beantragt, den § 3 „Ordnungswidrigkeiten“ zu streichen und die Geltungsdauer der Verordnung (§ 4) auf 2 Jahre zu beschränken. Die Verwaltung soll beauftragt werden zu erörtern, welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, um das Baden erlauben zu können, ohne in das Haftungsrisiko zu geraten.

Der Vorsitzende OBM Dr. Janik spricht sich dagegen aus, Gewässer aus der Verordnung herauszunehmen und die Verordnung auf 2 Jahre zu beschränken. Es sollte auch nochmals überlegt werden, inwieweit die Verwaltung mit der Prüfung der Möglichkeit einer Badeerlaubnis beauftragt werden soll.

Die Vorlage wird ohne Begutachtung durch den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss an den Stadtrat verwiesen.