Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

1.    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 412 der Stadt Erlangen - Häuslinger Wegäcker West - mit integriertem Grünordnungsplan wird um ca. 0,6 ha erweitert. Hinzu kommen eine weitere Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nrn. 575 - Gmkg. Kosbach - als externe Ausgleichsfläche, sowie weitere Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 674 und 732 - Gmkg. Büchenbach - für die Herstellung einer Wegeverbindung zum Baugebiet 408 und als Ausgleichsfläche.

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 412 der Stadt Erlangen - Häuslinger Wegäcker West – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 23.02.2016 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) des Baugesetz-buches (BauGB) öffentlich auszulegen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.