Sitzung: 16.02.2016 Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 66/101/2016
Ergebnis/Beschluss:
Der Bau- und Werkausschuss beschließt die Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen und Wegen.
Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden,
bei einigen hat sich die Verkehrsbe-deutung geändert, andere haben ihre
Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter
A - D aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen
(Art. 6, 7, 8
BayStrWG).
In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die
beschränkt öffentlichen Wege
orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet.
Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt
A) Ortsstraßen
Widmungen
Erlangen – Alterlangen
1. Kosbacher Damm,
von der Schallershoferstraße bis 87 m südlich
Länge 87 m / Anlage A.1.1 und A.1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung
Erlangen - Burgberg
1. Gustav-Hauser-Straße,
von der Burgbergstraße bis zur Ostgrenze Fl.Nr. 1287/25
Länge 206 m / Anlage A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
Erlangen - Röthelheimpark
1. Rita-Schüssler-Weg,
von der Willy-Brandt-Straße bis zum Martin-Luther-King-Weg
Länge 101 m / Anlage A.7.1 und A.7.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
2. Willy-Brandt-Straße
von der Allee am Röthelheimpark bis zur Thomas-Dehler-Straße
Länge 300 m / Anlage A.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
3. Thomas-Dehler-Straße
von der Willy-Brandt-Straße bis zur Ludwig-Erhard-Straße
Länge 225 m / Anlage A.6
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
Aufstufungen
Erlangen – Innenstadt
1. Ulmenweg
von der Flucht der Westgrenze Fl.Nr. 1139/4 bis zur Palmsanlage
Länge 188 m / Anlage A.3.1 und A.3.2
Baulast: Stadt Erlangen
Aufstufung aufgrund geänderter Verkehrsbedeutung
Erlangen – Tennenlohe
2. Forsthut,
von der Straße Lannersberg bis zur Flucht der Westgrenze Fl.Nr. 70/3
Länge 81 m / Anlage A.4
Baulast: Stadt Erlangen
Aufstufung aufgrund Ausbau zur Ortsstraße
B) Beschränkt öffentliche Wege;
Widmungen
Erlangen -
Alterlangen
1.
Geh- und
Radweg zwischen Kosbacher Weg und Kanalbetriebsweg
vom Kosbacher Weg bis 5 m östlich der östlichen Flurgrenze 1506/15
Länge 120 m / Anlage B.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Ausbau
Erlangen -
Kriegenbrunn
1.
Geh- und
Radweg unter der Pappenheimer Straße,
von der nordöstlichen Flurgrenze 441/1 bis südöstlich der Flurgrenze 420
Länge 212 m / Anlage B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Ausbau
Erlangen -
Innenstadt
1.
Geh- und
Radwege im Bereich des Wohnquartiers Marie-Curie-Straße,
innerhalb des Quartiers
Länge 284 m / Anlage B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
Erlangen -
Bruck
1.
Fuß- und
Radweg Jenaer Straße,
von der Jenaer Straße bis zur Goerdelerstraße
Länge 156 m / Anlage B.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
2.
Fuß- und
Radwege im Bereich des BP 339,
Wege innerhalb des Quartiers
Länge 589 m / Anlage B.5.1 und B.5.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
C) Eigentümerwege
Widmungen
1.
Erlangen – Tennenlohe
Erschließungsweg zum Anwesen Branderweg
6a,
vom Branderweg bis zur Südostgrenze Fl.Nr. 5/12
Länge 55 m / Anlage C.1
Baulast: Eigentümer
Widmung zur Sicherstellung der Erschließung
2.
Erlangen – Innenstadt
Erschließungsweg zum Anwesen Mozartstraße 50,
von der Mozartstraße bis zur Südgrenze 2332/2
Länge 37 m / Anlage C.2
Baulast: Eigentümer
Widmung zur Sicherstellung der Erschließung
D) Öffentliche Feld- und
Waldwege
Widmungen
1.
Erlangen – Hüttendorf
Kühtriebweg,
vom bisherigen Ende des Weges Südgrenze Fl.Nr. 312/3 bis zur Südgrenze Fl.Nr.
321
Länge 118 m / Anlage D.1.1 und D.1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.