Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der Bau- und Werkausschuss beschließt die Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen und Wegen.

Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden, bei einigen hat sich die Verkehrsbe-deutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter
A - D aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8

BayStrWG).

In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege
orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt

 

A)           Ortsstraßen

Widmungen

Erlangen – Alterlangen

1.     Kosbacher Damm,
von der Schallershoferstraße bis 87 m südlich
Länge 87 m / Anlage A.1.1 und A.1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung

Erlangen - Burgberg

1.     Gustav-Hauser-Straße,
von der Burgbergstraße bis zur Ostgrenze Fl.Nr. 1287/25
Länge 206 m / Anlage A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

Erlangen - Röthelheimpark

1.     Rita-Schüssler-Weg,
von der Willy-Brandt-Straße bis zum Martin-Luther-King-Weg
Länge 101 m / Anlage A.7.1 und A.7.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

2.     Willy-Brandt-Straße
von der Allee am Röthelheimpark bis zur Thomas-Dehler-Straße
Länge 300 m / Anlage A.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

3.     Thomas-Dehler-Straße
von der Willy-Brandt-Straße bis zur Ludwig-Erhard-Straße
Länge 225 m / Anlage A.6
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

Aufstufungen

Erlangen – Innenstadt

1.     Ulmenweg
von der Flucht der Westgrenze Fl.Nr. 1139/4 bis zur Palmsanlage
Länge 188 m / Anlage A.3.1 und A.3.2
Baulast: Stadt Erlangen
Aufstufung aufgrund geänderter Verkehrsbedeutung

Erlangen – Tennenlohe

2.     Forsthut,
von der Straße Lannersberg bis zur Flucht der Westgrenze Fl.Nr. 70/3
Länge 81 m / Anlage A.4
Baulast: Stadt Erlangen
Aufstufung aufgrund Ausbau zur Ortsstraße

B)           Beschränkt öffentliche Wege;

Widmungen

Erlangen - Alterlangen

1.    Geh- und Radweg zwischen Kosbacher Weg und Kanalbetriebsweg
vom Kosbacher Weg bis 5 m östlich der östlichen Flurgrenze 1506/15
Länge 120 m / Anlage B.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Ausbau

Erlangen - Kriegenbrunn

1.    Geh- und Radweg unter der Pappenheimer Straße,
von der nordöstlichen Flurgrenze 441/1 bis südöstlich der Flurgrenze 420
Länge 212 m / Anlage B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Ausbau

Erlangen - Innenstadt

1.    Geh- und Radwege im Bereich des Wohnquartiers Marie-Curie-Straße,
innerhalb des Quartiers
Länge 284 m / Anlage B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

Erlangen - Bruck

1.    Fuß- und Radweg Jenaer Straße,
von der Jenaer Straße bis zur Goerdelerstraße
Länge 156 m / Anlage B.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

2.    Fuß- und Radwege im Bereich des BP 339,
Wege innerhalb des Quartiers
Länge 589 m / Anlage B.5.1 und B.5.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung


C)     Eigentümerwege

Widmungen

1.       Erlangen – Tennenlohe

Erschließungsweg zum Anwesen Branderweg 6a,
vom Branderweg bis zur Südostgrenze Fl.Nr. 5/12
Länge 55 m / Anlage C.1
Baulast: Eigentümer
Widmung zur Sicherstellung der Erschließung

2.       Erlangen – Innenstadt

Erschließungsweg zum Anwesen Mozartstraße 50,
von der Mozartstraße bis zur Südgrenze 2332/2
Länge 37 m / Anlage C.2
Baulast: Eigentümer
Widmung zur Sicherstellung der Erschließung

 

D)     Öffentliche Feld- und Waldwege

Widmungen

1.       Erlangen – Hüttendorf

Kühtriebweg,
vom bisherigen Ende des Weges Südgrenze Fl.Nr. 312/3 bis zur Südgrenze Fl.Nr. 321
Länge 118 m / Anlage D.1.1 und D.1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.