Der Bau- und Werkausschuss beschließt die Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen und Wegen.
Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden,
bei einigen hat sich die Verkehrsbe-deutung geändert, andere haben ihre
Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter
A - D aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen
(Art. 6, 7, 8
BayStrWG).
In den ausgehängten Lageplänen
sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege
orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet.
Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt
A) Ortsstraßen
Widmungen
Erlangen – Alterlangen
1. Kosbacher Damm,
von der Schallershoferstraße bis 87 m südlich
Länge 87 m / Anlage A.1.1 und A.1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung
Erlangen - Burgberg
1. Gustav-Hauser-Straße,
von der Burgbergstraße bis zur Ostgrenze Fl.Nr. 1287/25
Länge 206 m / Anlage A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
Erlangen - Röthelheimpark
1. Rita-Schüssler-Weg,
von der Willy-Brandt-Straße bis zum Martin-Luther-King-Weg
Länge 101 m / Anlage A.7.1 und A.7.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
2. Willy-Brandt-Straße
von der Allee am Röthelheimpark bis zur Thomas-Dehler-Straße
Länge 300 m / Anlage A.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
3. Thomas-Dehler-Straße
von der Willy-Brandt-Straße bis zur Ludwig-Erhard-Straße
Länge 225 m / Anlage A.6
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
Aufstufungen
Erlangen – Innenstadt
1. Ulmenweg
von der Flucht der Westgrenze Fl.Nr. 1139/4 bis zur Palmsanlage
Länge 188 m / Anlage A.3.1 und A.3.2
Baulast: Stadt Erlangen
Aufstufung aufgrund geänderter Verkehrsbedeutung
Erlangen – Tennenlohe
2. Forsthut,
von der Straße Lannersberg bis zur Flucht der Westgrenze Fl.Nr. 70/3
Länge 81 m / Anlage A.4
Baulast: Stadt Erlangen
Aufstufung aufgrund Ausbau zur Ortsstraße
B) Beschränkt öffentliche Wege;
Widmungen
Erlangen -
Alterlangen
1.
Geh- und
Radweg zwischen Kosbacher Weg und Kanalbetriebsweg
vom Kosbacher Weg bis 5 m östlich der östlichen Flurgrenze 1506/15
Länge 120 m / Anlage B.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Ausbau
Erlangen -
Kriegenbrunn
1.
Geh- und
Radweg unter der Pappenheimer Straße,
von der nordöstlichen Flurgrenze 441/1 bis südöstlich der Flurgrenze 420
Länge 212 m / Anlage B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Ausbau
Erlangen -
Innenstadt
1.
Geh- und
Radwege im Bereich des Wohnquartiers Marie-Curie-Straße,
innerhalb des Quartiers
Länge 284 m / Anlage B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
Erlangen -
Bruck
1.
Fuß- und
Radweg Jenaer Straße,
von der Jenaer Straße bis zur Goerdelerstraße
Länge 156 m / Anlage B.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
2.
Fuß- und
Radwege im Bereich des BP 339,
Wege innerhalb des Quartiers
Länge 589 m / Anlage B.5.1 und B.5.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
C) Eigentümerwege
Widmungen
1.
Erlangen – Tennenlohe
Erschließungsweg zum Anwesen Branderweg
6a,
vom Branderweg bis zur Südostgrenze Fl.Nr. 5/12
Länge 55 m / Anlage C.1
Baulast: Eigentümer
Widmung zur Sicherstellung der Erschließung
2.
Erlangen – Innenstadt
Erschließungsweg zum Anwesen Mozartstraße 50,
von der Mozartstraße bis zur Südgrenze 2332/2
Länge 37 m / Anlage C.2
Baulast: Eigentümer
Widmung zur Sicherstellung der Erschließung
D) Öffentliche Feld- und
Waldwege
Widmungen
1.
Erlangen – Hüttendorf
Kühtriebweg,
vom bisherigen Ende des Weges Südgrenze Fl.Nr. 312/3 bis zur Südgrenze Fl.Nr.
321
Länge 118 m / Anlage D.1.1 und D.1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, umgestuft bzw. eingezogen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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(brutto): |
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Sachkonto: |
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Weitere Ressourcen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
Das
Budget des Amtes 66 ist aufgrund dieser zusätzlichen jährlichen Unterhalts-
kosten
entsprechend zu erhöhen und in den nächsten Haushaltsjahren anzu-
melden und zu
berücksichtigen
Anlagen: 20 Anlagen