Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Vorlage
66/101/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bau- und Werkausschuss beschließt die Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen und Wegen.

Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden, bei einigen hat sich die Verkehrsbe-deutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter
A - D aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8

BayStrWG).

In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege
orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt

 

A)        Ortsstraßen

Widmungen

Erlangen – Alterlangen

1.    Kosbacher Damm,
von der Schallershoferstraße bis 87 m südlich
Länge 87 m / Anlage A.1.1 und A.1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung

Erlangen - Burgberg

1.    Gustav-Hauser-Straße,
von der Burgbergstraße bis zur Ostgrenze Fl.Nr. 1287/25
Länge 206 m / Anlage A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

Erlangen - Röthelheimpark

1.    Rita-Schüssler-Weg,
von der Willy-Brandt-Straße bis zum Martin-Luther-King-Weg
Länge 101 m / Anlage A.7.1 und A.7.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

2.    Willy-Brandt-Straße
von der Allee am Röthelheimpark bis zur Thomas-Dehler-Straße
Länge 300 m / Anlage A.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

3.    Thomas-Dehler-Straße
von der Willy-Brandt-Straße bis zur Ludwig-Erhard-Straße
Länge 225 m / Anlage A.6
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

Aufstufungen

Erlangen – Innenstadt

1.    Ulmenweg
von der Flucht der Westgrenze Fl.Nr. 1139/4 bis zur Palmsanlage
Länge 188 m / Anlage A.3.1 und A.3.2
Baulast: Stadt Erlangen
Aufstufung aufgrund geänderter Verkehrsbedeutung

Erlangen – Tennenlohe

2.    Forsthut,
von der Straße Lannersberg bis zur Flucht der Westgrenze Fl.Nr. 70/3
Länge 81 m / Anlage A.4
Baulast: Stadt Erlangen
Aufstufung aufgrund Ausbau zur Ortsstraße

B)        Beschränkt öffentliche Wege;

Widmungen

Erlangen - Alterlangen

1.    Geh- und Radweg zwischen Kosbacher Weg und Kanalbetriebsweg
vom Kosbacher Weg bis 5 m östlich der östlichen Flurgrenze 1506/15
Länge 120 m / Anlage B.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Ausbau

Erlangen - Kriegenbrunn

1.    Geh- und Radweg unter der Pappenheimer Straße,
von der nordöstlichen Flurgrenze 441/1 bis südöstlich der Flurgrenze 420
Länge 212 m / Anlage B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Ausbau

Erlangen - Innenstadt

1.    Geh- und Radwege im Bereich des Wohnquartiers Marie-Curie-Straße,
innerhalb des Quartiers
Länge 284 m / Anlage B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

Erlangen - Bruck

1.    Fuß- und Radweg Jenaer Straße,
von der Jenaer Straße bis zur Goerdelerstraße
Länge 156 m / Anlage B.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

2.    Fuß- und Radwege im Bereich des BP 339,
Wege innerhalb des Quartiers
Länge 589 m / Anlage B.5.1 und B.5.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung


C)   Eigentümerwege

Widmungen

1.    Erlangen – Tennenlohe

Erschließungsweg zum Anwesen Branderweg 6a,
vom Branderweg bis zur Südostgrenze Fl.Nr. 5/12
Länge 55 m / Anlage C.1
Baulast: Eigentümer
Widmung zur Sicherstellung der Erschließung

2.    Erlangen – Innenstadt

Erschließungsweg zum Anwesen Mozartstraße 50,
von der Mozartstraße bis zur Südgrenze 2332/2
Länge 37 m / Anlage C.2
Baulast: Eigentümer
Widmung zur Sicherstellung der Erschließung

 

D)   Öffentliche Feld- und Waldwege

Widmungen

1.    Erlangen – Hüttendorf

Kühtriebweg,
vom bisherigen Ende des Weges Südgrenze Fl.Nr. 312/3 bis zur Südgrenze Fl.Nr. 321
Länge 118 m / Anlage D.1.1 und D.1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, umgestuft bzw. eingezogen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Investitionskosten:
jährliche Unterhaltskosten: 
Ortsstraßen:
beschränkt öffentlicher Wege:
Beleuchtung:



23.283,00 €
3.020,00 €
8.600,00 €


bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   Das Budget des Amtes 66 ist aufgrund dieser zusätzlichen jährlichen Unterhalts-
                        kosten entsprechend zu erhöhen und in den nächsten Haushaltsjahren anzu-
                        melden und zu berücksichtigen


Anlagen:        20 Anlagen