Mit Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) der Regierung von Mittel-franken vom 30.10.2015, Gz. RMF-SG32-4354-1-8, ist der Plan für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg im Abschnitt Klebheim bis nördlich Tank- und Rastanlage Aurach (Abschnitt 620, Station 4,815 bis Abschnitt 640, Station 3,520) im Bereich der Gemeinde Heßdorf und der Städte Erlangen und Herzogenaurach gemäß § 17 Satz 1 FStrG und Art. 74 Abs. 1 Satz 1 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) festgestellt worden.

 

Der Beschluss der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. 


Protokollvermerk:

Auf Wunsch von Frau Stadträtin Dr. Marenbach wird diese Kenntnisnahme zum Tagesordnungspunkt erhoben. Hierüber besteht Einvernehmen.

 

Frau Stadträtin Traub-Eichhorn bittet um eine erneute Lärmmessung zwischen Dechsendorf und Frauenaurach. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.