Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, Sozial- und Gesundheitsausschuss

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, für Kinder, die in einer städtischen Kindertageseinrichtung betreut werden und die von Streikmaßnahmen im Jahr 2015 betroffen waren, die Zahlungspflichtigen pauschal für einen Monat von der Zahlung des Essensentgelts zu befreien.

  2. Die anteiligen Summen an eingenommenen Gebühren für Streiktage erhalten die Kindertageseinrichtungen als zusätzliche Budgetmittel, um zusätzliche Angebote und erforderliche Kleininvestitionen (z. B. für Spielgeräte) tätigen und somit das Angebotsspektrum qualitativ und quantitativ erhöhen zu können.