Sitzung: 22.07.2015 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: II/085/2015
Ergebnis/Beschluss:
- Mit
der Stadt Fürth soll im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms
(Breitbandrichtlinie, in Kraft getreten am 09.07.2014) interkommunal
zusammengearbeitet werden, die hierzu nötigen Planungen sind miteinander
abzustimmen und das Auswahlverfahren in engem zeitlichen Zusammenhang mit
der Stadt Fürth unter Hinweis auf das
dortige Erschließungsgebiet durchzuführen.
- Mit der Stadt Fürth wird hierfür eine
schriftliche Vereinbarung (z.B. „Einfache Arbeitsgemeinschaft“ nach Art. 4
KommZG – Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) geschlossen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Gespräche zu führen und die nötigen Verträge zu schließen.