Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

  1. Mit der Stadt Fürth soll im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms (Breitbandrichtlinie, in Kraft getreten am 09.07.2014) interkommunal zusammengearbeitet werden, die hierzu nötigen Planungen sind miteinander abzustimmen und das Auswahlverfahren in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Stadt Fürth unter Hinweis auf das dortige Erschließungsgebiet durchzuführen.

  2. Mit der Stadt Fürth wird hierfür eine schriftliche Vereinbarung (z.B. „Einfache Arbeitsgemeinschaft“ nach Art. 4 KommZG – Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) geschlossen.

  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Gespräche zu führen und die nötigen Verträge zu schließen.