Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

Für das Gebiet südwestlich des Steudacher Ortskerns, nordwestlich des Westfriedhofs, nördlich des Grundstücks Flst. Nr. 741 und östlich des Grundstücks Flst. Nr. 749 der Gemarkung Kosbach ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) aufzustellen.