Sitzung: 11.12.2014 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 5
Vorlage: III/005/2014/2
Ergebnis/Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung des Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Erlangen-Höchstadt (Stadt-Umland-Bahn-Verbandssatzung – ZVStUBS) (Anlage 1)
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die beiliegende Verwaltungsvereinbarung (Anlage 2) abzuschließen.
3.
Als
Verbandsrätin/Verbandsrat werden bestellt:
a) Frau Bürgermeisterin Susanne Lender-Cassens
(Vertreter: Herr Konrad Beugel)
b) Herr berufsmäßiger Stadtrat Josef
Weber (Vertreter: Herr Dr. Christian Korda)
4.
Als
Stellvertreterin des Verbandsrats Dr. Florian Janik wird Frau berufsmäßige Stadträtin
Marlene Wüstner bestellt.
Protokollvermerk:
Es werden folgende Ausführungen zu Protokoll genommen:
1. Frau StRin Aßmus gibt für die CSU-Fraktion zu Protokoll, dass keine weiteren Planungen und Planungsmittel vorgesehen werden sollen, solange nicht über die endgültige Höhe der GVFG-Fördermittel für das Projekt entschieden wurde. Ein Ausstieg aus dem Projekt muss möglich sein, solange die Finanzierung nicht gesichert ist. Weiterhin sollen die Bürgerinnen und Bürger befragt werden, wenn belastbare Zahlen und die Trassen-Varianten vorliegen. In der Zwischenzeit sollte die Zeit genutzt werden, um andere Systeme in Augenschein zu nehmen, die den ÖPNV verbessern könnten.
2.
Zum
Antrag Nr. 271/2014 der Erlanger Linke:
Zur Ziffer 1 sagt der Vorsitzende OBM
Dr. Janik zu, dass alle wichtigen Fragen in den zuständigen
Stadtratsgremien behandelt werden. Es wird keine Trasse festgelegt, ohne dass
es entsprechende Stadtratsbeschlüsse dazu gibt. Es ist selbstverständlich, dass
sich alle Verbandsräte an die Beschlüsse des Stadtrates halten und diese
umsetzen. Darüber hinaus gelten die Ausführungen der Verwaltung, dass in
wichtigen Fragen die Gremien zu befassen sind, in laufenden Angelegenheiten der
Verwaltung jedoch nicht. Die Ziffer 1 des Antrages gilt damit als erledigt. Die
Ziffer 2 wird mit 1 gegen 43 Stimmen abgelehnt. Die Ziffer 3 wird aufgrund der
rechtlichen Hinweise der Verwaltung durch Herrn StR Pöhlmann zurückgezogen.
3. Herr StR Dr. Rohmer beantragt eine namentliche Abstimmung gemäß § 35 Absatz 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat durchzuführen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.