Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 2

Ergebnis/Beschluss:

 

1.    § 2 Nr. 8 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen vom 25.09.2014 wird wie folgt gefasst:
„die Entscheidung über die Ablehnung, Niederlegung, Abberufung eines Ehrenamtes
(Art. 19 GO)“

2.    In § 12 Nr. 5 der Geschäftsordnung werden die Worte „Vorsitz und 11 Mitglieder“ durch „Vorsitz und 10 Mitglieder“ ersetzt.

3.    Die Anlage 1 der Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat (Stand 07.11.2014, Anlage 1) wird beschlossen.

 

 


Protokollvermerk:

Herr StR Salzbrunn beantragt, die Anlage 1 dahingehend zu verändern, dass der Stadtrat bei den Beamtinnen/Beamte bereits ab A 13 zuständig ist. Bei den Beschäftigten nach dem TVöD soll dies um eine Stufe abgesenkt werden.
Der Antrag wird mit 2 gegen 46 Stimmen abgelehnt.