Protokollvermerk:

 

Der Tagesordnungspunkt wird als Einbringung behandelt.

Aus der Mitte des Ausschusses werden verschiedene Fragen gestellt bzw. es wird um zusätzliche Auskünfte gebeten:

·         Es wird um Information gebeten, wo eine Arbeit begonnen wird (Firmen und Jobs), wenn eine Beschäftigung angenommen wird, die unter dem zukünftigen Mindestlohn liegt. Es wird um eine Aufstellung für das gesamte Jahr 2013 gebeten.

·         Das Rechtsamt bzw. die Datenschutzbeauftragte wird um Stellungnahme gebeten, ob es zulässig ist, dem (zukünftigen) Arbeitgeber mitzuteilen, dass es sich bei dem Bewerber um einen Langzeitarbeitslosen handelt, der nicht unter die Mindestlohnregelung fällt.

·         Es wird um eine Stellungnahme der Gewerkschaften (insbes. verdi und NGG) gebeten.

·         Es wird eine Aussage gebeten, ob ein Verzicht auf Sanktionen möglich ist, wenn die Vermittlung in eine Beschäftigung mit weniger als dem Mindestlohn abgelehnt wird.

·         Wie viele Menschen arbeiten Vollzeit und erhalten ergänzend ALG 2?