Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Für das Gebiet zwischen Hindenburgstraße, Bismarckstraße, Schillerstraße, Loewenichstraße, Gebbertstraße, Henkestraße, Stubenlohstraße, Luitpoldstraße und Östliche Stadtmauerstraße ist ein einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen.

 

Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.