Sitzung: 03.06.2014 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: angenommen mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3
Vorlage: 31/263/2014
Ergebnis/Beschluss:
1. Das Bauvorhaben ist
abzulehnen, weil öffentliche Belange entgegenstehen.
1. Die Landschaftsschutzgrenze des Grundstückes Flur-Nr 350/2 ist entsprechend des Antrages des Bauwerbers zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt zeit- und möglichst ortsnah für Kompensation zu sorgen.
2. Der CSU-Fraktionsantrag Nr. 33/2014 vom 15.02.2014 ist damit abschließend bearbeitet.
Protokollvermerk:
Herr Oberbürgermeister Dr. Janik beantragt den Antragstext wie folgt zu ändern:
Die Landschaftsschutzgrenze des Grundstückes Flur-Nr 350/2 ist entsprechend des Antrages des Bauwerbers zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt zeit- und möglichst ortsnah für Kompensation zu sorgen.