Ergebnis/Beschluss:

1. Das Bauvorhaben ist abzulehnen, weil öffentliche Belange entgegenstehen.

 

1. Die Landschaftsschutzgrenze des Grundstückes Flur-Nr 350/2 ist entsprechend des Antrages des Bauwerbers zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt zeit- und möglichst ortsnah für Kompensation zu sorgen.

 

2. Der CSU-Fraktionsantrag Nr. 33/2014 vom 15.02.2014 ist damit abschließend bearbeitet.

 


Protokollvermerk:

Herr Oberbürgermeister Dr. Janik beantragt den Antragstext wie folgt zu ändern:

 

Die Landschaftsschutzgrenze des Grundstückes Flur-Nr 350/2 ist entsprechend des Antrages des Bauwerbers zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt zeit- und möglichst ortsnah für Kompensation zu sorgen.