Ergebnis/Beschluss:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GGFA, die durch den beschlossenen Fünfjahresplan 2014 – 2018 ihre unbefristete Beschäftigung bei der GGFA aus betriebsbedingten Gründen verlieren, wird bei Stellenbesetzungsverfahren der Stadt Erlangen (oder ihren Töchtern) analog internen Bewerberinnen und Bewerbern Vorrang vor externen und interkommunalen Bewerbungen eingeräumt. Dies gilt immer dann, wenn das Anforderungsprofil ausgeschriebener oder auszuschreibender Stellen erfüllt wird.

 


Protokollvermerk:

 

Herr StR Kittel stellt den Antrag, die Angelegenheit zu vertagen. Die FDP-Fraktion sieht dies im Zusammenhang mit der Frage, wie grundsätzlich mit der GGFA umgegangen werden soll. Der Vertagungsantrag wird mit 23 gegen 23 Stimmen abgelehnt.

 

Frau StRin Pfister stellt folgende Ergänzungsanträge:

  1. Der Stadtrat betont seinen ausdrücklichen Willen, die Übernahme bei der Stadt oder einer ihrer Töchter zu ermöglichen und fordert die Verwaltung auf, dafür alles Mögliche zu tun.
    Der Antrag wird einstimmig / mit 46 gegen 0 Stimmen angenommen.

  2. Alle Fälle, wo eine Übernahme aus Sicht der Verwaltung nicht möglich erscheint, werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss vorgelegt.
    Der Antrag wird mit 23 gegen 23 Stimmen abgelehnt.

 

Herr StR Winkler teilt mit, dass die Fraktion der Grünen Liste ihren Antrag Nr. 019/2014:

„MitarbeiterInnen der GGFA, denen aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde, wird bei der Stadt Erlangen eine entsprechende unbefristete Alternativbeschäftigung angeboten.“

 

daraufhin zurückzieht.