Betreff
Maßnahmen der Stadt bei GGFA Stellenkürzungen
Vorlage
II/286/2014
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GGFA, die durch den beschlossenen Fünfjahresplan 2014 – 2018 ihre unbefristete Beschäftigung bei der GGFA aus betriebsbedingten Gründen verlieren, wird bei Stellenbesetzungsverfahren der Stadt Erlangen (oder ihren Töchtern) analog internen Bewerberinnen und Bewerbern Vorrang vor externen und interkommunalen Bewerbungen eingeräumt. Dies gilt immer dann, wenn das Anforderungsprofil ausgeschriebener oder auszuschreibender Stellen erfüllt wird.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der letzten Verwaltungsratssitzung der GGFA AöR am 22. November 2013 wurde neben dem Wirtschaftsplan 2014 (siehe hierzu auch MzK im HFPA 4.12.2013: erwartetes Ergebnis minus 157 T€) über den Fünfjahresplan 2014 – 2018 beraten. Dieser ist auf der Vorgabe eines ab 2015 wieder ausgeglichenen Jahresergebnisses aufgebaut. Dazu sind aber beginnend ab 2015 von Jahr zu Jahr Personalreduzierungen nötig. Diese sollen in Form von Austritten in Rente, Beendigungen von befristeten Verträgen und einigen Auflösungsverträgen erfolgen.

Eine Beibehaltung der GGFA-Angebote und der dahinterstehenden Beschäftigung des Personals könnte nur anderweitig durch einen höheren Bundeszuschuss gewährleistet werden, dieser ist aber aktuell nicht planbar. Für genau diese Mitarbeiter hat der GGFA-Verwaltungsrat in seiner Zustimmung zum Fünfjahresplan die Maßgabe aufgenommen, dass der Stadtrat gebeten wird „einen Beschluss zu fassen, dass das auszuscheidende Personal vorrangig zu übernehmen ist“.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gem. dem 2014-Stellenplan hat die GGFA 65,5 Vollzeitäquivalente (=VZÄ) – aufgeteilt in 30,9 im hoheitlichen Bereich, 24 im BgA und 10,5 VZÄ, die in beiden Bereichen angesiedelt sind. Nach dem Fünfjahresplan wären 18 VZÄ bis 2018 sukzessive zu reduzieren. Durch Nichtweiterbeschäftigung von befristeten Mitarbeitern und Renteneintritten reduzieren sich die nötigen Betriebsaustritte von unbefristeten Mitarbeitern auf voraussichtlich sechs Stellen, verteilt auf die Jahre 2015 bis 2018. Dies ist im worst case und viel hängt davon ab, ob ausgelöst durch die Koalitionsvereinbarung in Berlin eine Mittelerhöhung im Verwaltungskostenbereich möglich ist. Dann würde sich die VZÄ-Reduzierung zahlenmäßig nicht so niederschlagen.

 

Mit dem Ziel, die negativen Auswirkungen für die Betroffenen zu lindern, hat der Verwaltungsrat den oben genannten Ergänzungsbeschluss gefasst. Als Verwaltungsratsvorsitzender der GGFA bringt Referat II auftragsgemäß diesen Beschluss in die Gremien ein.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die betroffenen Beschäftigten werden von ihrem jetzigen Arbeitgeber GGFA gebeten, frühzeitig Initiativbewerbungen an die Stadt Erlangen zu richten, damit die Profile der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zu besetzenden Stellen abgeglichen werden können.

 

Die Eingruppierung von Beschäftigten beim Arbeitgeber Stadt Erlangen richtet sich nach dem Stellenwert und der persönlichen Qualifikation (TVöD). Besitzstände von GGFA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern können nicht berücksichtigt werden. Es werden neue Beschäftigungsverhältnisse begründet um im Konzerninteresse Arbeitslosigkeit von Stamm- oder unbefristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GGFA zu vermeiden.

 

Anmerkung: Diese Vorgehensweise wurde mit dem Personalreferat abgestimmt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: