Ergebnis/Beschluss:

Der Änderung und Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der Rechtsbeziehungen im Volksschulwesen vom 13.07.2000 entsprechend dem beigefügten Vertragsentwurf wird vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz zugestimmt.